Für alle Verkehrsteilnehmer würde durch das grüne Blinklicht erkennbar, dass Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden. Durch gegenseitige Rücksichtnahme könnte so ein schnelleres Erreichen des Gerätehauses ermöglicht werden.
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Für alle Verkehrsteilnehmer würde durch das grüne Blinklicht erkennbar, dass Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden. Durch gegenseitige Rücksichtnahme könnte so ein schnelleres Erreichen des Gerätehauses ermöglicht werden.
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Bei Gefährdung von Leib und Leben werden so wichtige Sekunden und Minuten gewonnen.
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Oftmals hängt man hinter Verkehrsteilnehmern fest, welche selber keine Chance haben zu erkennen dass der Hintermann sich auf einer Einsatzfahrt befindet. Dies wäre meiner Meinung nach eine gute Lösung.
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Ein Blinklicht wäre eine einheitliche Regelung! Besser als die jetzigen Frontscheibenschilder oder Dachaufzetzer wo der andere Verkehrsteilnehmer nicht weiß was los ist und sich verhalten soll.
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BOS-Kräfte würden nicht mehr so häufig ausgebremst/aufgehalten von unwissenden Verkehrsteilnehmern
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Zeit ist in diesem Fall nicht Geld sondern ggf Leben, daher finde ich das sehr gut und richtig. Einem evtl Missbrauch könnte man vorbeugen in dem der Melder von der Leuchte ausgelesen wird und diese nur aktiviert werden kann, wenn der Alarm maximal 15 Minuten her ist, so als Beispiel. Technisch ist das sicherlich möglich.
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Bos Kräfte werden nicht mehr so oft aus Unwissenheit anderer Verkehrsteilnehmer blöd angeschaut oder angehalten werden!
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Das Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer wächst bei etwas erhöhter Geschwindigkeit. Wir habe absolut personal Mangel. Ich brauche teilweise 8 Minuten zur Wache aufgrund des Verkehrs. Dies ist längst überfällig.
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Das so oft bemängelte Rasen von BOS-Kräften würde zurück gehen, da die unwissenden Verkehrsteilnehmer freiwillig Platz machen würden.
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BOS-Kräfte kommen noch entspannter beim Treffpunkt an
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Die unwissenden Verkehrsteilnehmer Informieren sich über ein weiteres Licht-Signal* worüber Sie vermutlich zum ersten Mal auf die Sonderrechte gemäß §35 StVO aufmerksam werden.
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BOS-Kräfte müssen sich kein Rennen leisten weil der unwissenden auf einmal beschleunigt
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Schnellere Einsatzbereitschaft für SEG und FFW im Sinne des Allgemeinwohls.
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Der Verfasser sollte für alle verständlich die Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerechten darstellen. Diese werden hier sehr vermischt. Die Darstellung von Sonderrechten, die Feuerwehr-Angehörige hoheitlich zu stehen, anderen Angehörigen der Hilfsorganisationen nicht, durch eine grüne Rundumkennleuchte, macht erst Sinn, wenn wir eine rechtliche Gleichstellung aller Angehörigen aller Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erreichen. Dafür sollte sich erst eingesetzt werden.
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Erhebliche Unfallgefahren. Vermittlung eines trügerischen Gefühls von Sicherheit und "Sonderrechten". Da sind schwere Unfälle bei hoher Geschwindigkeit vorprogrammiert. Für solche Experimente ist unsere Verkehrsdichte viel zu hoch.
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Wird künftig dann auch genutzt bei Einsätzen die ohne Eile gekennzeichnet werden. Dazu kommt, dass es kein Einheitliches Alarmierungssystem gibt, wo geregelt ist, dass jededer Kamerad in Deutschland auch ein Stichwort und Einsattext bekommt. Dies wäre notwendig um §38 StVo Absatz 1 ordnungsgemäß hervorzuheben. Es würde missbräuchlich verwendet werden um auch bei "Einsatz ohne Eile" zügiger die Autos besetzen zu können.
Wird in Missbrauch durch dritte Enden und somit wird es irgendwann entweder wieder verboten oder durch Verkehrsteilnehmer einfach nichtmehr ernst genommen.
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Es gab schon mehrere Petitionen zu grünen Blinklichtern und sie sind alle gescheitert. Es gibt einen Grund, warum die einzelnen Mitgieder der freiwilligen Feuerwehr nicht mit Blaulicht fahren dürfen. Die Idee, dieses Verbot durch ein grünes Blinklicht umgehen zu wollen spiegelt die Überheblichkeit einiger Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wieder, die meinen, sie könnten sich über sämtliche Straßenverkehrsregeln hinwegsetzen.
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Nein es gibt sowieso schon viel genug Feuerwehr Rambos. Mit diesem Recht haben sie noch mehr Grund dazu. Und was soll das schon großartig bringen. Versteh die Leute die nicht sagen diese Sekunden retten Leben. Lieber komm ich 10 Sekunden später ans Gerätehaus. Die kann ich beim umziehen oder keine Ahnung reinholen. Aber was bringt es wenn zum Schluss Feuerwehrleute gerettet werden müssen, nur weil Sie meinen sie sind jetzt Gott weils am Auto grün blinkt.
Quelle: Eigene Erfahrung
Niemand im Feuerwehrdienst ist so wichtig, dass er zusätzliche Rechte benötigt
Quelle: Thomas Poggendorf
Blaues Blinklicht und Einsathirn sind eine weisun, ken Recht.
Sonderrechte sind personenbezogen und müssen nicht kenntlich gemacht werden!
Ein Wache ist wie der Name schon sagt 7x 24h besetzt. Dort muss niemand zum Einsatz hifahren.
Quelle: Thomas Poggendorf
Die Nutzer der Rundumleuchte im Hoheitsfall würden aus meiner Sicht dann auch noch vermischen, dass kein Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet ist Platz zu schaffen sondern es nach Möglichkeit und ohne Eigengefährdung getan werden sollte. Dies wiederrum würde das Unfallrisiko wieder erhöhen.
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Der Feuerwehrler darf Sonderrechte wahrnehmen, aber keine Wegerechte (= Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen). Diese dürfen nur mit Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen werden und NUR DANN, wenn es für das Retten von Menschenleben oder hoher Sachwerte von Nöten ist. Die Hürden sind hier also hoch, zurecht!!! Oft genug ist nach der Alarmierung nicht klar, ob zum Vollbrand im Krankenhaus oder zum Aufsammeln von Öl nach VU alarmiert wird. Ob nun blaues oder grünes Blinklicht, es ist nicht gewünscht, aus meiner Sicht zu Recht.
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