Eindeutig erkennbar und ich kann reagieren.
Wenn ich so endlich Einsatzkräfte erkennen könnte würde ich denen auch zügig freie Bahn schaffen, denn es könnte auch um mein Hab und Gut gehen!
Quelle:
Wenn ich so endlich Einsatzkräfte erkennen könnte würde ich denen auch zügig freie Bahn schaffen, denn es könnte auch um mein Hab und Gut gehen!
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Ich habe hier jetzt schon häufiger gehört, dass die Bürger denken, wir fahren damit Burger holen. Dazu sage ich nur ein: Jede bei verstand befindliche Einsatzkraft wird genau das nicht tun. Weil wenn es drauf ankommt reagiert keine Menschen drauf. Dann hätte man nichts gewonnen. Daher PRO Grünes Kennlicht
Quelle:
Unter folgenden Vorraussetzungen ist diese Regelung sinnvoll: 1.) Die Verwendung ist genau zu definieren (Personenkreis, Situation, Sanktionen)! 2.) Es werden den berechtigten Personen keine weiteren Rechte eingeräumt, das Signal dient lediglich als Bitte und Information. 3.) Die Berechtigten müssen unterwiesen werden & müssen eine Erklärung unterzeichnen, das Sondersignal ausschließlich für den klar definierten Zweck zu nutzen, Missbrauch ist konsequent zu ahnden! 4.) Es muss bundesweite Kampagnen zur Information der anderen Verkehrsteilnehmer geben! (TV, Radio, Automobilclubs, etc. ...)
Quelle:
Dieses Blinklicht soll keine Wegerechte erzwingen!!! Es ist einfach nur eine Kenntlichmachung! Der Verkehr kann auf ihn aufmerksam werden, und ihn vielleicht freiwillig unterstützen. Wie z.B. Vorfahrt gewähren. Frw. vorbeifahren lassen würde ich nicht so dazuzählen. Keinesfalls darf der Kamerad auf Platz machen bestehen (Sonst möchte er Wegerechte beanspruchen) Aber Sonderrecht hat er sowieso und kann z.B. unter gebührender Vorsicht eine ROTE Ampel passieren, oder die Geschwindigkeit angemessen überschreiten sind erlaubt. Auf EIGENES RISIKO
Quelle:
Stand 2008 leben ca. 82,5 Mio Menschen in Deutschland. 1,31 % davon sind Mitglied einer öffentlichen Feuerwehr (freiwillige oder Berufsfeuerwehr). 0,03 % der Bevölkerung sind bei der Berufsfeuerwehr, 1,28% sind Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr. Das bedeutet, dass umgerechnet 82,5 Mio. Menschen in Deutschland von ~1,1 Mio. freiwilligen Einsatzkräften erwarten, dass diese ihnen schnellstmöglich helfen. Sollte man dann nicht darüber nachdenken, diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen, ihre Aufgabe auch sicher wahrnehmen zu können? Ich meine Ja!
Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr#Statistik" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr#Statistik</a>
Dieses Grüne Sondersignal ist schon Sinnvoll, mir geht es jetz nicht darum das ich wie ein begaster durch die City donner sondern das ich an bestimmten Punkten auf der Strecke mir Zeit sparen kann. Zumbeispiel kein warten warten an wenig befahrenen Ampeln, bei denen man bei freier Straße lange vor dem Umschalten drüber sein könnte oder das man mal ne 30iger Zone etwas zügiger durchquert weil man sieht ahhh is gerade tote hose und so kann man das auch für die Kameraden der Polizei sichtbar machen das es sich nicht um einen Raudi sondern um einen Feuerwehrmann handelt.
Quelle:
Es stimmt nicht, dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Gerätehaus Wegerecht haben. Das darf man nur mit Blaulicht und Zweitonfolge in Anspruch nehmen. Sonderrechte dagegen stehen jedem Feuerwehrmann zu! Leider können andere Verkehrsteilnehmer das nicht wissen. Durch eine Kennzeichnung schütteln diese nicht einfach fassungslos den Kopf, sondern zeigen Verständnis. Da ich selbst sehr positive Erfahrungen mit dem "Feuerwehr im Einsatz"-Schild gemacht habe, finde ich eine bundesweite einheitliche Regelung für sehr sinnvoll. Das grüne Blinklicht halte ich für eine gute Idee.
Quelle:
Es geht darum dass andere Verkehrsteilnehmer sehen das man unterwegs ist zum Gerätehaus. Entweder sie schaffen Platz, oder sie tun es nicht. Es wäre also nur eine Bitte, welche ich auch mit einmaligem Hupen (nur außerhalb der geschlossenen Ortschaft) oder der "Lichthupe" anzeigen könnte. Leider aber wird die oft als "drängeln" angesehen und man probiert dann die Einsatzkräfte auszubremsen oder am überholen zu hindern. Obwohl diese Art zum Anzeigen eines überholvorgangs in der StVO so geregelt ist. Ein grünes Licht und eine klein wenig Öffentlichkeitsarbeit.
Quelle: StVO
Viele Gegner argumentieren, dass sich dann jeder einfach ein Grünlicht auf's Dach setzt, wenn er eben mal Kippen oder Burger holen möchte. Dem kann man leicht entgegnen, denn Freiwillige Feuerwehrleute besitzen i.d.R. einen Dienstausweis, der sie z.B. bei Straßensperren als Einsatzkräfte erkennbar macht. Ferner erfolgt die Alarmierung der Einheiten durch zentrale (Leit-)Stellen und wird protokolliert. So ist es für die Polizei nicht schwer, die Situation korrekt einzuschätzen.
Quelle:
Ehrenamtliche Einsatzkräfte sind schon durch das Einsatzgeschehen selbst einer mitunter deutlich höheren Gefahr ausgesetzt. Es sollte für diese Menschen, die in Ihrer Freizeit sich verpflichten (Gemeindeordnung, Satzung o.Ä.), anderen Menschen aus/in Not oder Gefahr zu retten/helfen, ermöglicht werden, legal auf eine Einsatzfahrt hinzuweisen, um eine Gefährdung zu reduzieren.
Quelle:
Wir sind uns einig, dass Wegerecht nicht Bestandteil ist. Aber eine gesetzliche Regelung, dass durch spezielles Blinklicht (OHNE HORN) das Wahrnehmen der Sonderrechte kennzeichnet, ist für mich durchaus sinnvoll.
Quelle:
Ich habe das Gefühl viele Gegner dieser Petition haben den Zweck dieser geforderten Maßnahme nicht ganz verstanden! Es geht nicht darum durch die Kennleuchte Zeit in km/h, sondern Zeit in Minuten zu sparen. Es signalisiert keinen Zwang des Freiräumen einer Strecke es erbringt kein gesondertes Wegerecht ES IST EINE BITTE und eine soll eine erhöhte Wahrnehmung der übrigen Verkehrsteilnehmer erzeugen und stellt keinen Freifahrtschein da!
Quelle:
In vielen Kommunen gibt es mehr Einsatzkräfte, als Plätze auf den Einsatzfahrzeugen vorhanden sind. Gerade bei größeren Schadenslagen wird jede Kraft gebraucht. Nachrückende Kräfte fahren daher sehr oft im Privat-PKW von der Wache zur Einsatzstelle. Da ein mögliches grünes Blinklicht lediglich eine Zusatzinformation ist, die keinerlei zusätzliche Rechte (§38 StVO) einräumt, wäre dies ein Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.
Quelle:
Ich denke das dem größten Teil der Kamaradinnen und Kameraden sich bewusst sind das die Verhältnismäßigkeit in der Anwendung des grünen Blinklichtes bewusst sind. Aber nicht nur für Feuerwehren sollte es dieses Blinklicht geben sondern auch den anderen Hios sollten davon profitieren.
Quelle:
Es geht doch gar nicht um Sonderrechte und erlaubte Raserei. Wir dürfen z.B. einen Fußweg als Abkürzung zum Gerätehaus benutzen. Dieser ist für uns freigegeben, was den meisten Fußgängern allerdings unbekannt ist. Wäre doch schön, wenn uns anstatt geballter Faust und ärgerlichem Gesichtsausdruck Verständnis entgegengebracht würde. Auch haben wir auf der Zufahrt zum Feuerwehrhaus einen vielfrequentierten Zebrastreifen und Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Auch hier kann es nicht schaden, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer uns bemerken und evtl. auf ihr Vorrecht in diesem Moment verzichten
Quelle:
Ich warte sowieso schon lange auf entsprechende Gerichtsverfahren, in denen Geschädigte oder deren Hinterbliebenen die für den Brandschutz verantwortlchen Kommunen mit freiwilligen Feuerwehren auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, weil die vorgesehene Eintreffzeit am Einsatzort nicht eingehalten werden konnte. Ein grünes Rundumkennlicht als "Bitte" an die anderen Verkehrsteilnehmer, kann hier diese Zeiten minimieren helfen.
Quelle:
Grünes Kennlicht JA Ich bin selber in eine Hilfsorganisationen tätig. Daher unterstütze ich diese Petition. Es geht aber nicht nur um die Einsatzkräfte der Feuerwehren, sondern meiner Meinung nach auch um die der BOS. Bei ein Alarm gerade während der Arbeitszeit finde ich dies gut. Denn die wenigsten Ehrenamtlichen Kräfte sind tagsüber in ihrem Wohnort wo sich meist auch die Wache befindet. Und was die Sache mit dem Missbrauch angeht. Auf Ebay bekomme ich auch jetzt schon Blaulichter günstig. Heißt wer Missbrauchen will kann das auch jetzt. Schulung aber muss sein.
Quelle:
FFW, THW und Rettungsdienste haben nicht selten Helfer, welche außerhalb des Wohnortes alarmiert werden. Die Anfahrt zum Stützpunkt könnte erleichtert werden, wenn an Kreisverkehren, Kreuzungen und Ausfahrten so manch Verkehrsteilnehmer das Wahrnehmen der Sonderrechte ermöglichen würde. Die Bereitschaft hierfür mag oft bestehen, jedoch fehlt bislang eine gute Kenntlichmachung der Helfer. Die Zeitersparnis mag selten vonnöten sein, jedoch zählt jedes einzelne Leben, weswegen man lieber auch mal zuviel Platz machen könnte.
Quelle:
Grundsätzliches bitte zur Sachlichkeit: § 35 StVO (Sonderrechte) räumt das Recht ein, Regeln der StVO zu missachten, unter Berücksichtigung, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Dies ist Organisationsbezogen und gilt auch im Privat-KFZ. § 38 StVO (Wegerecht) Verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, Einsatzfahrzeugen, die mit blauen Rundumkennlicht und Tonfolgehorn unterwegs sind, UNVERZÜGLICH Platz zu machen. Wegerecht ist an Fahrzeuge gebunden, die entsprechend (nach Genehigung) ausgestattet sind.
Quelle:
Warum sind so viele dagegen? -> Es ist wieder eine Veränderung auf die sich das Gewohnheitstier "Deutscher" einstellen muss. Alle haben Angst weil keiner das grüne Licht kennen wird. Dafür gibt es RTL und Co. um alle aufzuklären. Alle heulen immer rum wenn es zu schweren Bränden oder Unfällen kommt, dass die Einsatzkräfte lange zur Einsatzstelle benötigen. Das grüne Licht könnte hier helfen. Denn wer wünscht sich nicht wenn sein Hab und Gut in Brand steht, dass die Feuerwehr am besten sofort da ist. Jeder denkt immer nur an sich und damit ist an jeden gedacht. Tolle Solidarität.
Quelle: Meine Meining
Ich finde diesen Gedanken gar nicht mal so schlecht. Doch ich denke, fies sollte definitiv kein Freifahrtsschein sein, da kann man sich ja gleich ein Bläulich aufs Dach setzen. Das grüne Blinklicht sollte meiner Meinung nach hauptsächlich nur zur Kennzeichnung von sich selbst als ehrenamtlicher Helfer und Warnung anderer dienen. Dementsprechend: Keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, kein über Rot fahren oder sonst noch etwas der gleichen. Ziel wäre es, zu Hoffen, dass die Verkehrsteilnehmer darauf reagieren und z.b. Rettungsgassen während Rotphasen an Ampeln bilden oder während de...
Quelle:
Ich persönlich finde die Idee aus einem weiteren Grund gut, ich möchte kurz einen Umstand schildern der extremst viel Zeit kostet. Die Zivilstreifen der Polizei. Ich war auf einem Autobahnabschnitt unterwegs zum Einsatz, erlaubt waren 100 km/h und ich fuhr zwischen 120 - 130 km/h... plötzlich sah ich im Rückspiegel bitte folgen. An der nächsten Abfahrt hat man mich herausgezogen und auf einen Parkplatz gelotst... bis die Polizei sich die Bestätigung geholt hat das wir einen Feuerwehreinsatz hatten, zzgl dem Umweg kam ich genau 12 Minuten später als sonst zum Gerätehaus.
Quelle:
Während der Fahrt einfach mal ein Stück zur Seite fahren oder auf der Autobahn die linke Spur räumen.
Quelle:
<a href="http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/lohfelden-ort53240/feuerwehr-wurde-geblitzt-anwalt-schnellfahren-notfall-erlaubt-4524966.html" rel="nofollow">www.hna.de/kassel/kreis-kassel/lohfelden-ort53240/feuerwehr-wurde-geblitzt-anwalt-schnellfahren-notfall-erlaubt-4524966.html</a>
Quelle:
Viele Freiwilligen Feuerwehren haben das Problem das zwischen 06:00-18:00 Uhr ein Großteil der Kameraden arbeiten sind und somit nicht direkt in der Umgebung des Gerätehauses sind. Sie kommen von der Arbeit oder vielleicht auch einfach nur vom Wocheneneinkauf. In diesen Momenten wäre es von Vorteil, wenn man sich durch das grüne Blinklicht einfach von den anderen Autofahrern abheben kann. Wenn dadurch auch nur eine Minute gut gemacht werden kann, ist es doch gut. Manchmal entscheiden nur Sekunden über Leben und Tod. Da ist eine Minute schon was wert.
Quelle:
Ich finde die Idee zur Kenntlichmachung geeignet. Damit man den anderen Personen zeigen kann, dass man nicht ein dahergelaufener Raser oder ein unverantwortlicher Drängler ist, sondern dass es einen Grund für das abweichen der StVO gibt. In bestimmten Situationen gewähren dir auch Personen Vorrang, z. B. Kreisverkehr, Kreuzungsbereich. Bei einem Blinklicht kommt den anderen Verkehrsteilnehmern nämlich eher in den Sinn, dem Blinklichtträger Vorrang zu gewähren, als wenn man nur ein gelbes Schild auf dem Dach trägt, was ja dann eher nach Taxi aussieht.
Quelle:
Sonderrechtende Idee ist sehr gut meines Erachtens nach. Nicht um sinnlose Raserei zu fördern, weder im Einsatz noch privat. Eine bessere Kenntlichmachung von Angehörigen der Feuerwehr, DLRG und sonstigen Hilfsorganisationen ist wichtig, um sich im Straßenverkehr keine Sonderrechte zu erlangen, sondern sich schlicht kenntlich zu machen und auf Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer zu pochen. Hierfür würde meines Erachtens nach auch ein simpler auffälliger Aufsetzter oder Aufkleber genügen.
Quelle:
An roten Ampeln, engen Straßen und anderen Engstellen geht Einsatzkräften nach der Alarmierung viel Zeit verloren. Einsatzfahrzeuge sind erkennbar, der Feuerwehrmann auf dem Weg zu diesem Fahrzeug aber nicht. Wenn er erkennbar ist, können die anderen Fahrzeugführer im Vorrang lassen und es ist Zeit für die Opfer gewonnen. Die Anzahl der Feuerwehrleute wird geringer und die Anfahrtswege bei Alarmierung werden weiter und dieser Situation muss das Feuerwehrwesen angepasst werden um weiterhin den Menschen rechtzeitig zu helfen.
Quelle:
Also wenn ich hier lese bekomme ich graue Haare. Erstens die jungen unerfahren sitzen nach ihrer fahrt zum Gerätehaus in einem 13 Tonnen Einsatzfahrzeug mit wegerecht aber keiner traut ihnen im privat Pkw ?!? Lächerlich !! Und die jungen Wilden retten euch (hoffentlich ist es nie nötig) den Hintern wenn ihr eingeklemmt seit oder eure Wohnung brennt und vielleicht noch jemand drin ist. Im übrigen wer Blinklicht missbrauchen will kann überall ein Blaulicht kaufen. Interessant das sich niemand über Sondersignal bei Notfallseels. oder First resp. aufregt. Aber wir sind ja nur FFW
Quelle:
Vom Grundsatz her ist die Idee nicht schlecht. Es müssen, wie andere schon geschrieben haben, aber gewisse Rahmen punkte definiert werden, die ich hier nicht wiederholen möchte. Auch wenn ich selbst von der Regelung nicht profitieren würde (kurze Anfahrt von der Wohnung zum Gerätehaus, von der Arbeit ist der Weg eh zu weit), kann ich mir Situationen vorstellen, bei der eine angemessene und Verantwortungsvolle Nutzung durchaus Vorteile bringen würde. Im Zuge einer sachlichen Diskussion sollte man auch die Freiwilligen Helfer berechtigter Hilfsorganisationen nicht pauschal als Raser verurteilen.
Quelle: Sachlich bleiben, Lösungsorientiert denken
Ich bin dafür, mit folgender Klausel: - es dürfen nur Feuerwehrkameraden einsetzen a) die keine Punkte haben, b) die in den letzten 2-5 Jahren nicht geblitzt worden c) die in den letzten 2-5 Jahren keinen Unfall verursacht haben, d) es kann nur eingesetzt werden, auf das vom Kameraden zugelassene persönliche Fahrzeug e) ...weitere Ergänzungen offen ....
Quelle:
Auf meinem Weg in die Feuerwache muss ich durch eine lange strasse fahren die wegen parkender Autos nur einseitig befahrbar ist. Leider wird vom Gegenverkehr das "Feuerwehr im Einsatz" schild an der Windschutzscheibe überhaupt nicht wahrgenommen. So dass es hier immer wieder dazu führt das ich lange warten muss oder der entgenkommende autofahrer böse ist weil er nicht erkennt dass ich zum Einsatz muß. Des weiteren habe ich notorische 30 KmH fahrer vor mir. Ein grünes Blinklicht mit Dachaufsetzer /schild an der Scheibe würde zumindest ins Auge stechen
Quelle:
Mein derzeitiger Wohnort wird von einer stark befahrenen Staatsstrasse durchschnitten. ich muß diese Straße ein Stück weit befahren und dabei sowohl bein Befahren als auch beim Verlassen (links abbiegen) die Vorfahrt ganzer Kolonnen abwarten. Hierbei wäre ich froh um ein Signal, um nicht so lange warten zu müssen. In Stoßzeiten erreiche ich den Einsatz nicht mehr, sondern bin nur noch in der Nachhut, die im Gerätehaus wartet. Diese Situation ist sicher kein Einzelfall.
Quelle:
Meiner Meinung nach sollte jeder diese Petition unterstützen! Man sollte sich mal vor Augen halten, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann kein Cent für seine Zeit und sein Leben das er wo möglich opfert bekommt. Somit Sollten allen Angehörigen einer Feuerwehr besser/mehr unterstützt werden egal in welcher Hinsicht! Also ich habe Abgestimmt!
Quelle:
Rechte nach §§35/38 sollten bleiben. Das Licht dient einfach nur dem Hinweis das es jemand eilig hat
Quelle:
Jeder der in FFW ist weiß wie er sich zu verhalten hat im Straßenverkehr. Ich bin dafür, das viele Leute erkennen das du nicht sinnlos ein bisschen schneller fährst. Man könnte das grüne Licht auch vielleicht mit dem Melder verbinden, wenn der alarm los geht das zb auch das grüne lichtsignal angeht,um jeglichen Missbrauch zu vermeiden. Oder viele wehren benutzen auch Handy Apps viellicht könnte man da was verbinden um die Kosten für das Gerät gering zu halten
Quelle: Michael Scheibert
Ebenfalls selbst Feuerwehrmann! Also grundsätzlich sehe ich ebenfalls keinen Anlass ein grünes Blinklicht einzuführen. Stattdessen würde ich mir wünschen, dass wenigstens der Gelbe Dachaufsetzer bei allen Feuerwehren erlaubt ist. Dieser blinkt nicht, signalisiert aber allen Verkehrsteilnehmern, dass man sich auf dem Weg zu einem Einsatz befindet. Dies wäre gut um ein wenig Verständnis für die angepasste fahrweise zu bekommen und nicht negativ aufzufallen. Denn mal ganz ehrlich. Ich kenne niemenaden aus unserer Wehr der sich an die Geschwindigkeit hält.
Quelle:
In meinen Augen müsste die Einführung des grünen Blinklichtes für freiwillige Feuerwehrmänner nur richtig an die Bevölkerung kommuniziert werden, sprich entsprechend hohe Medienpopularität, es zum Pflichtthema in Fahrschulen machen, ggf. auch schon Kommunikation an Schüler in den Grundschulen. Jeder weiß wie er sich zu verhalten hat wenn er Blaulicht sieht, warum soll es bei grünem Licht anders sein? Fehlverhalten entstünde nur bei Unwissenheit.
Quelle:
es sollte erlaubt werden nur das sich die feuerwehrleute mit einem schriftsück der feuerwehr als beweis damit sie es anwenden können. also es sollte eine schriftliche anmeldepflicht geben das es nicht mißbraucht wird
Quelle:
Definitiv! An einer viel befahrenen Straße links abbiegen zu können, weil uns ein netter Autofahrer Platz macht - oder eine rote Ampel sicherer passieren zu können. Es halbiert zwar nicht die Ausrückezeit, jedoch hilft jedes Bisschen sie zu optmieren. Und in Zeiten schrumpfender Ehrenamtlichkeit wird jeder einzelne BOS-Angehörige umso wertvoller.
Quelle:
Ist fast nicht notwendig. Sobald der erste grün blinkend zum Gerätehaus fährt, werden andere Verkehrsteilnehmer sich fragen: "Was war das denn?" Uns schon verbreitet sich die Information wie ein Lauffeuer.
Quelle:
Worum geht es? Es geht vor allem um Aufklärung anderer Verkehrsteilnehmer und nicht um das Durchsetzen von "Rechten". Bei einer Ampelüberquerung bei Rot bekommt man keine verständnislose Gesten mehr, hat ein besseres Gewissen und kommt entspannter am Gerätehaus an.
Quelle:
Finde ich eine gute Sache. Wenn die Feuerwehler schneller in der Wache sind, sind auch die Rettungskräfte mit dem Löschwagen schneller am Einsatzort. Diese wenige Minuten können bei einem Brand durchaus relevant sein. Allerdings darf es nicht soweit gehen, dass diese Fahrzeuge Sonderrechte erhalten. Dürfen also nicht über rote Ampeln fahren, oder ähnliches. Wird das Blinklicht dazu missbraucht um im Stau schneller voran zu kommen, ohne dass diese Person zum Einsatz fährt, dann muss dies bestraft werden. Am besten die gleiche Strafe, wie der Einsatz eines blauen Blinklichts.
Quelle:
Ich möchte gerne mal die Hobbyraser sehen, wenn sie mal wieder ihr auto zerlegt haben und im Auto eingeklemmt sind, am verbluten und dann die Freiwillige Feuerwehr 20 min braucht weil jeder sich denk "Der kommt schon so angerast, denn lass ich nicht vorbei!" Es gibt von 100% mal 2% die es ausnützen würden. Hier wird jedes contra so hingedreht als würden alle nur noch rasen und es sinnlos einsetzen. Ich bin auch bei der FFW ich fahr auch schneller ! wo es geht! bin aber meist nur 10-15 km/h über zulläsiger geschwindigkeit.
Quelle: Von mir
Gerade ein neues Urteil aus Speyer: Ein Feuerwehrmann, der auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus statt 100 km/h mit 150 km/h geblitzt wurde, wurde vom Amtsgericht Speyer freigesprochen. (Siehe Quelle). Es standen 200,00 € Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot im Raum.
Quelle: <a href="http://www.feuerwehrleben.de/amtsgericht-spricht-feuerwehrmann-von-geschwindigkeitsueberschreitung-frei/" rel="nofollow">www.feuerwehrleben.de/amtsgericht-spricht-feuerwehrmann-von-geschwindigkeitsueberschreitung-frei/</a>
Es geht hier nicht um mehr oder weniger Rechte. Die rechtliche Lage verändert sich nicht. Eine undefinierte Grauzone an derem Ende, wenn was passiert wir selbst Schuld sind. Es geht nur um ein grünes Licht welches eine BITTE darstellt. Wenn jemand sagt "Nö den lass ich nich durch" dann ist dem so. Und wenn der Bus, Müllwagen usw mir Platz macht, dann habe ich etwas mit Erreicht. Es wird nicht jedesmal klappen, aber wenn werde ich vielleicht 5, 10, oder gar 20 Sekunden früher da sein. Aber was wirklich zählt ist ich bin weniger Gestresst. Und weniger Stress=mehr Aufmerksamkeit und Sicherheit.
Quelle: Der gesunde Menschenverstand
Dachaufsetzer bringen überhaupt nix letztens auf anfahrt hab ich ein auto überholt und der fahrer is mir zum gerätehaus gefolgt um sich zu entdchuldigen dass er keinen platz gemacht hat, er dachte ich wär ein taxi. Das zeigt doch dass die leute bereit wären uns platz zu machen nur nicht wissen dass wir da sind!!
Quelle:
Diese Regelung würde definitiv der Sicherheit aller Fahrer dienen. Natürlich werden jetz viele sagen dass die "Raserei" vieler FFWler nicht sein muss usw. allerdings hilft es nichts dass immer wieder zu sagen den keiner wird das effektiv ändern. Ich glaube durch eine solche Regelung würde eine Anfahrt zum Gerätehaus deutlich Gefahrloser ablaufen, da jeder sieht, der Man hats eilig, der muss vlt. Menschleben retten den lass ich doch vorbei. Ein Dachschild hilft da nämlich gar nix und die FFWler werden leider oft zu wagemutigen manövern hingerissen was den Verkehr extrem Gefährden kann.
Quelle:
Sofern die Bedingungen für die Anwendung klar festgelegt werden, ist diese Petition eigentlich zu unterstützen. Ich kann auch die Bedenken der Gegner nachvollziehen. Ich glaube jedoch nicht daran, dass es umgesetzt wird. Selbst wenn die Petition dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden sollte, wird dieser sich wohl nicht für die Einführung der Regelung aussprechen. Ich könnte aufgrund persönlicher Umstände als Einsatzkraft durchaus eine Ablehnung verkraften.
Quelle:
Ja, aber nur als eine Art Kennzeichnung! Meiner Ansicht nach auch nur für Leute mit ,,wichtigeren Aufgaben''. - Im RD erst am RS oder RA - Feuerwehr, je nach Einsatzart GAR NICHT -> Im Brandeinsatz nur Atemschutz und GF (Information vorab z.B. über Textmelder) - Zeitersparnis nicht durch rasen, sondern nur an roten Ampeln und dann auch nur mit Schrittgeschwindigkeit überqueren! Und hier die eigentliche Aufgabe: Warum fährt der Depp über Rot? Ahso, BOS, das ist in Ordnung! - Sensibilisieren der BOS-Angehörigen eig. schon heute! mit grünem Licht erst recht!
Quelle:
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt mir als freiwilliger Feuerwehrmann zwar das ich Sonderrechte in Anspruch nehmen darf - andererseits kann ich diese aber nicht kenntlich machen. Also was soll das ganze - warum schafft man nicht eine rechtsklare Lage für die Einsatzkräfte? Jede Fahrt bei Alarm ist zur Zeit eine Grauzone! Sieht so Ehrenamt aus bzw ist das eine gesunde Basis Nachwuchs zu gewinnen?
Quelle:
Die Bevölkerung selbst profitiert von dieser Kennzeichnung. Zum einen, weil die Helferinnen und Helfer so oder so ausrücken und das Risiko eines Unfalles der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden und Städte durch Kenntlichmachungen enorm verringert wird, zum anderen kann jeder in Deutschland Ansässige der Grund für die Einsatzfahrt sein. Bei einem derartig hohen Aufkommen von Fahrzeugen, wie wir es mitlerweile tagtäglich erleben, muss eine gesetzliche Regelung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verabschiedet werden, die verbesserte Kennzeichnung beinhaltet.
Quelle:
Ich denke das es sehr Sinnvoll ist. Natürlich sehe ich die Gefahr eines Missbrauchs und einer im Einsatz unsachgemäßen Nutzung. Aber so etwas hat man immer und kann man nie ganz verhindern. Es gibt auch genügend Kameraden die sich Einsatzfahrzeuge nehmen und diese Missbrauchen. Ich finde, wenn geregelt ist was ein Autofahrer mit dem Rundumlicht mehr darf, als andere oder ob es einfach ein Symbol bzw. ein Aufmerksamkeitserreger sein soll der andere zum Platz machen bewegen soll.
Quelle:
Desweiteren, Haben wir als Volk Volksvertreter gewählt und keinen Führer. Das haben wir Gott sei dank hinter uns gelassen. Aber wir als Volk haben die Stimme und sind auch im Stande so etwas zu beschliessen. Und wenn nun die Mehrheit der Gesamten Rettungsorganisationen dafür ist, soll es das verdammt nochmal auch geben. Ohne das es sesselfurzende Politiker eine gesamte Legislaturperiode tot debatieren. Es betrifft die Freiwilligen Helfer und wenn das ein Wunsch Ihrerseits ist gibt es da nichts in der Politik zu diskutieren. Die fahren Deutschland schon genug vor die Wand.
Quelle: Meine
Ich sitze dann selber hinter dem Steuer als Feuerwehrmann. Das andere einen als solchen erkennen wäre schon wichtig
Quelle: Eingene Quelle
Dieses Blinklicht soll keine Wegerechte erzwingen!!! Es ist einfach nur eine Kenntlichmachung! Der Verkehr kann auf ihn aufmerksam werden, und ihn vielleicht freiwillig unterstützen. Wie z.B. Vorfahrt gewähren. Frw. vorbeifahren lassen würde ich nicht so dazuzählen. Keinesfalls darf der Kamerad auf Platz machen bestehen (Sonst möchte er Wegerechte beanspruchen) Aber Sonderrecht hat er sowieso und kann z.B. unter gebührender Vorsicht eine ROTE Ampel passieren, oder die Geschwindigkeit angemessen überschreiten sind erlaubt. Auf EIGENES RISIKO
Quelle:
Ich denke daß das grüne Licht von den meisten Verkehrsteilnehmern nicht richtig wahr genommen wird. Wenn Feuerwehrleute auf Fahrten zu ihren Feuerwachen Sonderrechte haben, wieso dürfen die dann kein Blaulicht benutzen? Wenns um höhere Steuereinnahmen geht kann unsere Regierung mal ruckzuck ne Gesetzesänderung machen. Warum nicht in diesem Fall ? Es geht dabei immer noch um Menschenleben und daher finde ich es nur angemessen, wenn auch auf Fahrten zur Feuerwache den Feuerwehrleuten die selben Sonderrechte gewährt werden als wenn sie im Feuerwehrauto sitzen würden. Würde Vieles vereinfachen ..
Quelle:
Prinzipiell finde ich die Idee nicht schlecht, jedoch befürchte ich, dass diese Sonderrechte dann ausgenutzt werden. Außerdem muss man es realistisch sehen: wie oft geht es bei dir Feuerwehr wirklich um Sekunden? Fahren die Kammeraden zur Tierrettung beispielsweise auch mit Sondersignale? Desweiteren: wenn sowas eingeführt werden sollte, dann aber bitte auch für die Kollegen von Rettungsdienst-Schnelleinsatzgruppen, Wasserwacht, Bereitschaften, THW u.s.w. Im Endeffekt würde es dann also Überhand nehmen und ist deswegen nicht unterstützenswert mit Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Quelle:
Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn das Wegerecht nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht UND Einsatzhorn in Anspruch genommen wird. Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben (§ 35 Abs. 1, 1a StVO) sowie für Truppen des Nordatlantikpakts nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden: Sie dürfen Sonderrechte also auch in anderen Fahrzeugen, besonders Privatfahrzeugen, oder als Fußgänger nutzen. Dies gilt nicht für den Rettungsdienst,...
Quelle: Vorlesung Zivilrecht
Achso...und nochwas fällt mir ein: Was macht denn eigentlich der oberwichtige Anwärter oder sein Beifahrer - der Feuerwehrmann, wenn sein "Grünlicht" am 2er Golf (Kennzeichen B-FW 112) auf dem Weg von der Berufsschule zum Gerätehaus vom Bürger nicht gesehen - oder halt einfach ignoriert wird? Hupen? Lichthupe? Warnblinke an? Bedenkt bitte, dass es trotz aller Freude am Helfen & Retten ein schmaler Grat zwischen "Zügig fahren" - "Rasen" und "Nötigung mit Fremdgefährdung" ist. Ich würde mir das Risiko nicht aufbürden, wegen eines Alarms einen Unfall oder eine Anzeige zu provozieren.
Quelle: Nochmal meine eigene Einsatz-Erfahrung...
Ich bin selber Zugführer bei der FFW und bin absolut gegen grünes Blinklicht für Feuerwehrangehörige. 1.) Es bringt sowieso keine Zeitersparnis 2.) Wie viel Lichter soll es den noch auf den Straßen geben? Den Kraftfahrer freut es wenn er von Polizei, RTW, Notarzt mit Blaulicht+Martinhorn überholt wird und anschließend machen 8 bis 9 Feuerwehrmänner Lichthupe, weil sie auf dem Weg zum Gerätehaus sind, mit grünem Blinklicht! ... und so wird es kommen .... Es wird zum Glück kein grünes Blinklicht für Angehörige der Feuerwehr geben, ich bin auch Strickt dagegen.
Quelle: PRI
Diebereits aufgeführten Gegenargumente sind allesamt begründet. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass schon jetzt Kameraden die zulässigen Geschwindigkeiten im Ort (50 oder 30) deutlich überschreiten. Man kann von Glück sprechen, dass nochn nicht Schlimmes passiert ist. Und jetzt noch das grüne Licht? In der Praxis sind bei einer Alarmierung viele Helfer unterwegs und das aus den unterschiedlichsten Richtungen!! Wie soll denn der Verkersteilnehmer das verkraften? Nein Kameraden, so kann es nicht gehen. Anfahrt wie bisher undkein grünes Licht!!!
Quelle:
Würde nur Organisationen etwas bringen, in denen die Helfer per Se schon Sonderrechte haben (Feuerwehr, THW..) In BaWü haben Helfer des DRK, DLRG,.. KEINE Sonderrechte, hier sind die Rechte an die Fahrzeuge gebunden. Somit wieder eine Bevorzugung der FFW, die HiOrgs würden wieder leer ausgehen.
Quelle:
Es ist Sinnvoller sich Gerichtsurteile genauer durch zu lesen, das verhindert eigene Interpretationen daraus herzuleiten. Die Urteile auf die der Petitionsersteller ableitet beziehen sich Ausschließlich auf sogenannte "Sonderrechte" im Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (STVO) und beziehen sich auf die Strafverfolgung von Ordnungswiedrigkeiten (OWI) wie zu schnelles Fahren geblitzt etc. wo Angehörigen der FF eine geringe Überschreitung zugestanden wird, sofern es die Verkehrslage zulässt und andere Verkehrsteilnehmer NICHT in ihren Rechten einschränkt, gefährdet bzw. gar geschädigt werden.
Quelle:
Wer wichtig genug ist weiss wo er ein Dienstfahrzeug mit Blaulicht bekommt. Alle anderen brauchen keine blinkenden Lichter und sollen sicher zum Einsatz fahren. Bitte dran denken das die Inanspruchname von Sonderrechten oder zukünftig grünem Blinklicht bei KFZ-Haftpflicht angezeigt werden muss! (Das steht nicht in der STVO sondern im Versicherungsgesetz)
Quelle:
Leider muss ich sagen, dass Mitglieder der Freiw Feuerwehr viel zu schnell das Sonderrecht mit dem Wegerecht verwechseln. Desweiteren wird dabei oftmals übersehen, dass die S.rechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. In meinen Augen käme es durch den Einsatz derartiger Leuchten nur zu einem Anstieg von Unfallzahlen und dann ist das geschrei groß! Und zum Schluss sei erwähnt, dass dem Pers. der Hilfsorganisationen (R. Kreuz usw) diese Rechte NICHT zustehen. Diese dürfen S.rechte nur in Verb. mit einem entsprechendem Fz nutz
Quelle: StVO §35 Abs. 5a +8
Wenn schon Martinshorn und Blaulicht täglich missachtet bzw. nicht beachtet werden, was soll denn dann bitte ein grünes Blinklicht bringen? Noch dazu ohne gesetzliche Grundlage...?
Quelle: Eigene Erfahrung im täglichen Dienst
Wieso das Rad neu erfinden und die sTVO ändern. Hier kann doch auf den bestehende §35 (1) und §38(1)Stvo. Mittels einener Ergänzung in folgendem Erlass (MBl. NRW. 2004 S. 383. )unter Sonderbestimmungen eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.Selbstredend ist das hier Bestimmte Auflagen über den Einsatzwert und die Zuverlässigkeit des Fahrers ,und die Verhältnismäßigkeit genau definiert werden. Die Benutzung darf nur für Fahrten zur Wache innerhalb eines bestimmten km Radius im Stadt bzw. Gemeindegebiet erlaubt werden.Nur so werden Bedenken und Missbrauch abgestellt.
Quelle:
Wer hat nicht schon immer als junger Kamerad davon geträumt einmal auf dem eigenen Dach ein Blinklicht zu benutzen. Wie der Kreisbrandmeister zum Einsatz fahren, noch schneller am Gerätehaus um in jedem Fall mit einem Auto ausrücken zu können. Falsch : Dachaufsetzer oder Blinklicht geben dem Fahrer eine nicht vorhandene Sicherheit dass alle erkennen was er tut und führen zu einer noch schnellerern, risikobehafteten Fahrweise. Wo grüne Lichter die durch die Gemeinde blinken, we mm soll der Verkehrsteilnehmer da zuerst Platz machen? Ich hatte schon 2 Unfälle und weiss wovon ich schreibe.
Quelle:
Mal abgesehen von der Frage ob Sonderrechte in irgendeiner Form bestehen, wie gross ist denn die Zeitersparnis, wenn ich mich (bei der Anfahrt zum Gerätehaus) im gleichen Ort bewege ? Wieviel schneller wird man realistischerweise dadurch fahren können ?
Quelle:
Dachte es wäre Satire ,das kann doch nicht euer ernst sein. Dann müsste die Stvo und die StvZo geändert werden. Einfacher wäre doch Blaues Blinklicht , sonderrechte haben die FW Mitarbeiter auf dem Weg zur Wache im Einsatzfall ,fehlt nur noch die Kenntlichmachung ,wieso dann etwas neues erfinden anstatt auf das tausendfachbewährte Blaue Blinklicht zurückzugreifen.
Quelle:
Eine Bitte die Vorfahrt zu gewähren muss nicht befolgt werden. Bereits hier ist mit den unkontrollierten Verhalten der Helfer zu rechnen, denn sie werden das Blinklicht dennoch als Legitimation ansehen und entsprechende Manöver fahren. Wenn ein Blinklicht keine Wegerechte erlaubt, sondern nur ein freiwilliges Wegerecht einräumt, dann ist es sinnlos, da dies erst Recht zu Unfallprovozierungen führt. Die Helfer mögen bitte weiter so zur Einsatzstelle fahren, wie bisher auch, denn dies scheint ja bisher Erfolgreich gewesen zu sein. Bitte keine Experimente auf unseren Straßen.
Quelle:
Die Idee das Kameraden sicher und schnell zum Gerätehaus kommen ist gut. Aber ich denke das dies nicht damit umsetzbar ist das man den Kameraden in ihren privaten Fahrzeugen das Recht zum Rasen an die Hand gibt!! Ich bin selbst langjähriger Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr und arbeite hauptberuflich im Rettungsdienst, habe also einiges an Erfahrung mit Fahrten unter Sonder- und Wegerecht sammeln dürfen. Ich habe schon einige brenzlige Situationen hinter mir und bin mehrfach mit dem Schrecken davon gekommen!! Meine Argumentation schreibe ich extra, da die Zeichen nicht reichen würden!!
Quelle:
Es ist falsch, dass Feuerwehrangehörige auch "Wegerechte" gemäß § 38 STVO auf der Anfahrt zum Gerätehaus in Anspruch nehmen dürfen. Lediglich Sonderrechte wie z.B. das Überschreiten der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind zulässig. Dies ist jedoch mit einem massiv erhöhten Unfallrisiko verbunden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche mit einer vollständigen Warnanlage ausgestattet sind. Bei PKW, welche nun ein grünes Blinklicht auf dem Dach haben ohne akustisches Warnsignal wird das Unfallrisiko noch weiter steigen. Vom halsbrecherischen Fahrstil einiger Kollegen mal ganz abgesehen.
Quelle: <a href="http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php" rel="nofollow">www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php</a>
Die Petition ist schlicht Unfug. Es kann doch nicht sein, das politische Versäumnisse der Kommunen, nämlich die gesetzliche Forderung für eine schlagkräftige Feuerwehr zu sorgen, durch derartige Petionen weiter ausgehölt wird. Es ist Aufgabe der Kommune, dafür zu sorgen, das ausreichend Personal in der erforderlichen Zeit zur Verfügung steht, ohne das sich das Personal durch Raserei und damit Gefährdung Dritter selbst in Gefahr bringen muss. Es ist bei der Feuerwehr nicht Sinn eines Einsatzes, gefährdete Menschen auf Kosten der Gesundheit oder des Lebens anderer zu retten.
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Bevor man eine Petition startet sollte man wissen wie die Paragraphen heißen! 38 Stvo “Wegerecht gibt es nicht“! Dieser heißt §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht! Nur mal so zur Info.
Quelle: <a href="http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php" rel="nofollow">www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php</a>
Ich meine mich waage an einen ähnlichen Artikel erinnern zu können, wo ein Feuerwehrmann zum Gerätehaus gefahren ist, und dabei mit ca.80 km/h in einer 30 km/h Zone geblitzt worden ist, mit privaten PKW. Selbst mit einen Grünen Licht wäre das Gefährlich! Selbst mit einen Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn/Martinshorn, ist ständig eine massive Gefahr vorhanden einen Unfall mit Personen oder Sachschaden aufgrund von Unachtsamen Dritten zu bauen. Am Notfallort ohne zusätzlichen Unfall ankommen ist das Wichtigste.
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Rechtliche Vorgabe: Die Feuerwehr stellt mindestens 3 mal mehr Einsatzkräfte als Sitzplätze besetzt werden müssen. Wenn mal einer im Stau steht sind trotzdem genug Männer vor Ort. Selbst in Ausnahmefällen sind es mindestens doppelt so viele wie Sitzpläte. Es ist bei der Feuerwehr nicht erforderlich so grosse Risiken im Strassenverkehr einzugehen.
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Wie bereits einige Andere geschrieben haben, sehe ich in einem neuen Blinklicht, v.a. GRÜN, das jeder mit einer grünen Ampel in Verbindung nur weitere Verwirrung des "Normal"-Bürgers, der es noch nicht mal schafft bei Blaulicht und Martinshorn korrekt zu reagieren oder denkt man müsse keine Rettungsgasse bilden. Sinnvoll fände ich eine EINHEITLICHE Kennzeichnung durchaus, nur eben ohne Blinklicht. Denkbarer wäre ein standardisierter Dauchaufsätzer oder Innenschild, der alle Organisationen mit Sonderrechten einschließt, nicht nur Feuerwehr.
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Der gröbste Unfug, den ich jemals gehört habe! Und das sage ich als aktiver Freiw. Feuerwehrmann und als Rettungsassistent, der fast täglich mit Sondersignal unterwegs ist! Ich wundere mich immer wieder, was Ihr Euch für eine Zeitersparnis erhofft. Glaubt es mir - ihr verschätzt euch gewaltig. Die derzeitige Praxis mit gelben Dachaufsetzer ist völlig ausreichend. Was würdet ihr denn ersatzweise von einer grünen Fahne halten - wie zur Fußball-WM - bloss eben in grün? Wahrscheinlich nichts - sieht ja nicht so wichtig aus...
Quelle: Meine eigene Einsatz-Erfahrung
Fölliger Blödsinn... wenn dann, müsste man das blaue erlauben, warum nicht, dass hängt u.a. mit der Trennung zwischen Sonderrechten und Wegerechten zusammen. Die Begründung zeigt, dass dass diese Petition von Ahnungslosigkeit nur so trotzt. Es sind alle Blinklichtfarben vergeben und jedem Feuerwehler ist dies klar. Die Anferen Farben werden nämlich gerade von ihnen zur Kennzeichnung der Atemschutzträger und der Einsatzleitung benötigt.
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Es würde mich freuen wenn ihr stattdessen diese Petition unterstützt: <a href="https://www.openpetition.de/petition/online/anpassung-des-bayerischen-feuerwehrgesetztes-recht-auf-grundausbildung" rel="nofollow">www.openpetition.de/petition/online/anpassung-des-bayerischen-feuerwehrgesetztes-recht-auf-grundausbildung</a>
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Dieses Blinklicht wird kaum etwas "bringen", da statistisch gesehen die meiste Zeit bei Notfalleinsätzen an Ampeln verlorengeht und nicht im Verkehr. Also müsste das grüne Licht ermöglichen, rote Ampeln zu überfahren. Das wird wohl unmöglich ohne Horn sein. Weiterhin ist das grüne Blinklicht nur in Kanada üblich, in den USA hat es eine ganz andere Bedeutung, nicht wie diese Petition behauptet. 5 Minuten Recherche helfen da weiter.
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Elendige Wichtigtuerrei! Die Freiweilige Feuerwehren sollten sich mal lieber des Problems annehmen, dass Brände von Leuten aus den eigenen Reihen gelegt werden, anstatt diese Personen und die krankhafte Heroisierung ihrer selbst weiter zu bekräftigen.
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Was ist, wenn etwas passiert? Dann einfach sagen: "Sorry: Ich hatte doch mein grünes Licht an!" ... neee nee nee...
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In den meisten Fällen kommt man auf der Fahrt zum Gerätehaus am schnellsten voran, wenn man sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern überhaupt nicht kenntlich macht und Abstand hält, also sich einfach dem fließenden Verkehr anpasst.
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ach und noch was. Beschäftigt euch erstmal mit der Gesetzgebung im Bezug auf Wege- und Sonderrechte. Bevor man sowas startet sollte man informiert sein und nicht von seinem Geilheitsgrad beeinflussbar sein.
Quelle:
Feuerwehrangehörige haben auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus noch lange nicht das Wegerecht gemäß §38 StVO, was besagt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Sie haben nach §35 Abs. 1 und Abs. 8 StVO das Sonderrecht, jedoch nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Somit ist der Artikel schon mal total falsch und ein grünes Blinklicht eine schwachsinns Idee. Ich frage mich immer wieder, wer auf solche Ideen kommt?!
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1. Wer soll die Kosten für die Dinger bezahlen? 2. Dieses Geld fehlt für Ausrüstung und Ausbildung. 3. Die Feuerwehr sollte ausgenommen sein, weil zu viele Einsatzkräfte weder einen aktuellen EH-Kurs haben und auch viele nichtmal ihre Truppmannausbildung durchziehen konnten, meistens weil kleinere Wehren nicht gescheit ausbilden. Das Licht macht sinn aber nicht für die Feuerwehr.
Quelle:
Der Petitionsersteller hat sich mit diesem Thema nur unzureichend auseinandergesetzt. Schon der erste Satz der Petition ist falsch. Und das schon seit 1992: <a href="http://www.cbohlens.de/files/19950831%20Erlass%20Sonderrechte%20Privatkfz.pdf" rel="nofollow">www.cbohlens.de/files/19950831%20Erlass%20Sonderrechte%20Privatkfz.pdf</a> Die vermeintlichen Vorteile stehen im krassen Missverhältnis zu den möglichen Gefahren, die von den meist jungen und im Strassenverkehr unerfahrenen Kameraden ausgeht. Schon jetzt überschreiten auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus, viele vor allem junge Kameraden die StVO in teils halsbrecherischer weise. Das noch mit einer "Kennleuchte" zu befeuern, ist falsch.
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Völliger Quatsch. Anscheinend gibts jetzt schon genug ffwler, die den Unterschied zwischen sonder- und Wegerecht nicht kennen. Man braucht sich ja nur die ständigen Diskussionen in diversen Foren anschauen. Wie soll das erst mit einem "Blaulicht für jedermann" aussehen. Zum kenntlich machen reichtder gelbe dachreiter völlig aus Sonderrechte sind völlig überbewertet.
Quelle:
Ich finde, die FF sollten einen ganzen, in allen Farben blinkenden Tannenbaum auf dem Dach ihres Privat PKW haben!. Den übersieht keiner, und dem Spieltrieb ist genüge getan!
Quelle:
Nun die Argumente: 1. die "anderen" Verkehrsteilnehmer wissen meist nicht einmal mit "richtigem" Blaulicht und Martinshorn umzugehen was sollen die denn erst machen wenn wir einmal private Fahrzeuge mit grünem Licht schnell an ihnen vorbei wollen??? 2. darf man sowieso nur Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen wenn man dabei niemanden gefährdet und das KANN MAN NIEMALS ausschließen, allein schon deswegen dürfte niemand es in Anspruch nehmen!! Alles in allem würde es die Fahrt der Einsatzkräfte nur GEFÄHRLICHER machen!!!!
Quelle:
Rchtlich nicht durchsetzbar Oberlandesgerichte Stuttgart, München und Hannover Die Sonderrechte nach §35/Abs.1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z.B.Vorfahrt), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind. Solche Sondersignale bleiben Ausnahmslos Fahrzeugen vorbehalten, die in Ausübung Hoheitlicher Handlungen tätig sind. Die Fahrt von der Wohnung oder Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt eines Angehörigen der Feuerwehr stellt demnach keine Hoheitliche Handlung dar und ist als solche auch nicht zu bewert
Quelle:
Gebt den Möchtegern-Wichtigen einen Aufkleber mit "Ich bin wichtig!" dann hat sich das Grünlichtthema erledigt.
Quelle: eigene erfahrung
Wegerechte auf der Anfahrt zum Gerätehaus wären mir neu. Der Verweis auf Paragraph 38 StVO ist hanebüchen. Da also kein Wegerecht existiert, gibt es auch keinen Grund, es durchsetzen zu wollen.
Quelle: vgl. StVO
Also mit Wegerechten brauch man hier gar nicht erst anfangen. Die hat ein Feuerwehrmann auf dem Weg zu Feuerwehrhaus nicht. Es kann sein das die Kommune mal ein Auge zu drückt jedoch unterliegen ALLE der STVO. Feuerwehrmänner, OV'ler usw. die rasen teilweise jetzt schon mit Pannenblinker und überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt. Will man hier eine Erlaubnis erwzingen??? Für eine Katze auf dem Baum brauch man kein gesondertes Wegerecht. Bei vielen sollte man erstmal Kopfwäsche betreiben denn auch solche sind mit Blaulicht und Horn ein Gefährdungsrisiko Blaulich an Hirn aus!!! Also NEIN!
Quelle:
§ 35 StVO „ Sonderrechte“ Abs. 1 „Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“ 35 StVO Abs.1 beinhaltet eine abgeschlossene Aufzählung, in welcher der „Privat-PKW der Feuerwehr“ nicht auftaucht. Wo bitte steht da das man mit einen Privat Fahrzeug Sonderrechte hat? Nirgendwo. Bin absolut dagegen.Außerdem werden in einigen Städten ELW´s mit Grünen Blinklicht an Einsatzstellen kenntlich gemacht.
Quelle: <a href="http://www.feuerwehr.de/faq/sonderrechte-privatpkw.php" rel="nofollow">www.feuerwehr.de/faq/sonderrechte-privatpkw.php</a>
Allein der 1. Satz der Petition ist zu allgemein und daher falsch und fatal. Feuerwehrmänner dürfen Sonderrechte nach gültiger Rechtsprechung nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Einsatzfahrzeug sitzen. Privat ist dies nicht legal und darüber hinaus unnötig. Wenn man nicht ein ganz spezieller FW-Mann ist, der unbedingt gebraucht wird, gibt es keine juristisch genügend begründbare Veranlassung, sich über die StVO-Regeln hinwegzusetzen. Jeder der das tut, gefährdet seinen Führerschein.
Quelle: Rechtsprechung (Kommentierung) zu § 35 StVO.
Grün verbinde ich im Straßenverkehr mit "du darfst..." Was also soll mir ein grünes Licht vermitteln? Darf ich daran vorbei fahren?. Ich halte das grüne Blinklicht für totalen Quatsch. Die Dachaufsetzer für "im Einsatz" in Verbindung mit der Warnblinkanlage sollten dafür mehr als ausreichend sein - zudem der betreffende Kamerad ja sowieso keine Sonerrechte genießt.
Quelle:
Kommandant einer Feuerwehr fährt an Unfallstelle vorbei, und kommt dann in einem MTW alleine mit Blaulicht zurück! Und wozu braucht er noch ein grünes Blinklicht?
Quelle:
Noch was aus den Urteilen der Oberlandesgerichte !! Die Fahrt von der Wohnung oder Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt eines Angehörigen der Feuerwehr stellt demnach keine Hoheitliche Handlung dar und ist als solche auch nicht zu bewerten. Verstöße gegen Rote Ampeln Vorfahrtsregelungen etc. bleiben davon unberührt und werden auch weiterhin mit voller persöhnlicher Haftung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gemaßregelt. Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden.
Quelle:
Wegerecht haben sie nicht dies hat man nur mit Blaulicht und Signalhorn. Und für das platt machen wird und das ist für so Wegerechte gebraucht. Mit kommt es eher do vor als Will man sich wichtig machen.
Quelle:
Gibt es irgendwo belastbare Untersuchungen, dass auf Grund eines "langsameren" Eintreffens einzelner weniger Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus eine zu rettende Person zu Schaden gekommen ist? Es gibt derart viele Faktoren, die zu einer Verzögerung bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus führen können: Baustellen Staus Feierabendverkehr Eis, Schnee Reduzierte Durchfahrtsbreiten durch Lieferverkehr Eigener Standort bei der Alarmierung usw usw usw Wenn mein Melder in der Firma auslöst und ich statt 100m eben 300m zu meinem Fahrzeug sprinten muss, bringt mir eine grüne RKL auch nix mehr...
Quelle:
Meines Wissens nach dienen freiwillige Feuerwehren der Verstärkung der Berufsfeuerwehr. Das heisst, dass in der Regel bei Alarmierung der freiwilligen Feuerwehr, bereits entsprechende Kräfte vor Ort sind. Ich sehe also keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Verkehrsgefährdung durch zivile, nicht dazu ausgebildete Autofahrer, die womöglich mit überhöhter Geschwindigkeit durch Ortschaften rasen weil sie denken das grüne Blinklicht (das man auch mit Ampeln verwechseln kann) gäbe ihnen die notwendige Sicherheit. Ohne Horn ist dies ohnehin unsinnig.
Quelle:
Ihr sollt eure verdammte Arbeit machen, und nicht mittels eines absurden Blinklichts---welcher bekloppten Farbe auch immer--Ausdruck von konfuser Überheblichkeit abliefern. MACHT EURE Arbeit. UND SONST NICHTS. Wenn ihr das nicht wollt, setzt euch in den TV-Sessel und seid STILL. Diese konfuse "Petition" zeigt übrigens, WO EUER absurder Sessel steht. Lasst euch dort NIEDER...und belästigt die Menschheit nicht mit eurer bekloppten Blaulichtangelegenheit. GUTEN TAG. ICH GLAUB, ES GEHT JA WOHL LANGSAM MIT DEN lichtverpeilten "STRATEGEN"
Quelle:
Mitglieder der Feuerwehr sind keine professionellen Autofahrer. Gerade jüngere Mitglieder
Quelle:
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