Klasse 3 muss gleichwertig zu Klasse BE und B sein
Seit 1999 wurden Änderungen an Führerscheinrichtlinien etc. gemacht, wegen dem Alter nur Klasse B möglich, denn BE gabs nicht, aber später BF 17! Beispiel: a) Antrag FS Klasse 3 war bis 31.12.1998 gestellt und der Antragsteller bis dahin 18. Jahre alt.. dann galt: Wurde die Fahrprüfung (nach altem Recht) noch bis 30. Juni 1999 erfolgreich abgelegt und die Fahrerlaubnis erteilt, dann galt Besitzstand der Klasse 3 = B, BE, C1, C1E b) der Antragsteller bis 31.12.1998 noch keine 18. Jahre alt! obwohl gleiche Fristen, Prüfungen abgelegt, bekam nur Klasse B, Grundqaulifikation nur bei Klasse BE
Quelle: Bundesgesetztblatt 1998 Teil 1 Nr. 55 FEV §15