Urheberrrechstgesetz
Man sollte das Problem eher an der Wurzel packen. Es ist das Urheberrechtsgesetz, welches besagt, dass 1. jede Kopie zu vergüten ist, und dass 2. eine Kopie, welche zur öffentlichen Wiedergabe genutzt wird, keine Privatkopie im Sinne des §53 UrhG ist. Natürlich kann man dann auch die konkrete Umsetzung durch die GEMA kritisieren (zumal sie es ja selbst noch nicht weiß, wie sie das durchsetzen will...), aber man kann der GEMA wohl schlecht vorwerfen, wenn sie sich strikt an das UrhG hält.
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