Kultur

Für ein kulturell buntes Freiburg - Für den Erhalt des Musikwerk Wiehre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Dieter Salomon

417 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

417 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Menschenverstand statt Gesetze

Alle, die hier mit dem ganzen rechtlichen Gedönz kommen, übersehen den Kern. Die Stadt hat die Wahl: die musische Entwicklung von 300 Kindern, oder die Ruhe eines alten Griesgrams. Wenn ich in einen Bahnhof ziehe, dann weiß ich vorher Bescheid, wenn nicht dort, wo soll man denn sonst eine Schule eröffnen? Wenn man erst tausende Euro investieren muss, wer will dann noch Musikschulen betreiben? Die Schule war wegen der gesetzlichen Lage gezwungen, ohne Genehimgung anzufangen. Es geht in diesem Land in eine ganz falsche Richtung, wo Gesetze mehr zählen als Menschenverstand!

Quelle:

1.7

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Da hier in der Debatte nun tatsächlich von "keine Genehmigung" und sogar "Schwarzarbeit" gesprochen wird, muss mal Folgendes klargestellt werden: Es handelt sich bei unserer freien Musikschule nicht um ein Gewerbe, sondern um das Einzelunternehmen eines Freiberuflers. Eine baurechtliche Genehmigung ist daher gar nicht erforderlich gewesen. Selbstverständlich wurden diese Aspekte VOR Eröffnung der Musikschule mit den Freiburger Ämtern auch geklärt! Auch eine allgemeine Genehmigung zum Erteilen von Musikunterricht gibt es rechtlich nicht und kann daher nicht eingeholt werden. Andy Schumacher

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Arbeitsplätze oder selbtständig?

Kann den Argumenten hier nur zustimmen. Mich würde interessieren, ob die gefährdeten Arbeitsplätze tatsächlich angestellt sind, oder eigentlich auf eigene Rechnung tätig sind. Dann wären keine Arbeitsplätze gefährdet. Und es würde sich die Frage stellen, ob diese scheinselbstständig sind, wenn ihre Tätigkeit nur durch den Wegfall eines Auftraggebers gefährdet werden kann, der dann ja der einzige wäre und entsprechend Sozialabgaben geschuldet wären. Bitte um Aufklärung, ob wirklich Arbeitsplätze durch erhalten blieben. Das sollte Bedingung der Unterstützung der Stadt sein!

Quelle:

3.3

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unverantwortlich

Was erhofft man sich von der Petition? Dass einfach ohne Genehmigung weitergemacht werden darf? Viel besser wäre eine Petition, dass die Stadt den Betrieb mit weniger Auflagen genehmigt. Oder glaubt ihr daran, dass ein Freifahrtschein erteilt wird und die Schule davon ausgenommen wird, überhaupt eine Genehmigung zu brauchen, bei der sich Brandschutz etc. angeschaut werden? Jetzt einfach abzuwarten, keine Nutzungsgehmigung zu beantragen und zu hoffen, dass alles gut wird, ist unverantwortlich gegenüber den Kindern!

Quelle:

3.3

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frech

Leute, ist euch eigentlich bewusst, dass manche Menschen selbst entscheiden wollen, wann sie beschallt werden? Dürft ihr das einfach so für die entscheiden und wenn die Stadt eine Erlaubnis für den Eingriff in das Leben anderer will, dann geht ihr demonstrieren? Da ist Demokratie total fehl am Platz. So etwas kann man starten, bevor man die Musikschule aufmacht, aber nicht nachdem man sie ohne Erlaubnis Jahre hat laufen lassen.

Quelle:

1.7

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Steuerhinterziehung

Ich als Notar muss den Kopf schütteln, wenn ich das alles lese. Die Musikschule wird freiberuflich betrieben. Zwar ist der Musikunterricht eine freiberufliche Tätigkeit, nicht jedoch der Betrieb einer ganzen Schule, geschweige denn die Anstellung von Lehrern, das Weitervermieten der Räume an weitere Lehrer oder Dritte. Da die Tätigkeit nicht getrennt werden kann, ist der ganze Betrieb gewerblich. Wie auch beim Baurecht sind die Behörden wohl noch nicht tätig geworden, weil sie nichts hiervon wissen. Gewerbesteuer wird hinterzogen.

Quelle:

0.0

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freiberuflich trotzdem Baurecht

Der Betreiber schreibt unter Pro, dass die Musikschule kein Gewerbe, sondern etwas freiberufliches sei und deshalb keine Gehemigung baurechtlich notwendig sei. Die hängt aber nicht davon ab, ob etwas gewerblich ist oder nicht, sondern von der Art der baulichen Nutzung.

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schlecht für die Branche

Als jemand der selbst lange in einer Musikschule gearbeitet hat, kann ich nur sagen, dass ich bei der ganzen Geschichte nur den Kopf schütteln kann, so etwas erweist der ganzen Branche einen Bärendienst! Genau wegen solchen Aktionen ohne Genehmigung haben es kleine Schulen immer schwerer, weil die Ämter immer genauer hingucken und härtere Auflagen gemacht werden. Kann mir keiner sagen, dass davor keiner was gewusst hat und jetzt auf einmal die bösen Ämter schuld sind.

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Beleidigung

Hier in dieser Angelegenheit von Betrug und Schwarzarbeit zu sprechen grenzt schon fast an den Tatbestand der Beleidung. beides setzt Vorsatz vorraus, Als freie Musikschule arbeitet man ja fast schon ehrenamtlich, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ein Wahnsinnswettbewerbsvorteil.

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