Glaubensfreiheit nicht beeinträchtigt
Wenn das Kopftuch vor Gericht als Bestandteil der Religion eingeklagt wird, ist es kein Kleidungsstück, sondern ein politisches Statement. Da kann man nicht so tun, als handelte es sich um ein harmloses Stück Stoff. Das ist der Versuch, die starke Rolle des Opfers für die Etablierung des Islam auszunutzen. Die Glaubensfreiheit ist erst dann gewährleistet, wenn auch die islamische Community den Abfall vom Glauben gelassen hinnimmt. - Was genau soll der Bundestag beschließen?
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