sehr bedenkliche Entwicklung
Abgesehen von verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken (Beweisumkehr, Einschränkung des Eigentumsrechts und die rückwirkende Gültigkeit des Gesetzes) ist eine Hauptproblematik des Gesetzentwurfs die Pauschalisierung. Es werden Kunst, Antiquitäten, Münzen und Weiteres einfach über einen Kamm geschert. Ein in der Materie unkenntlicher Beamter darf und wird entscheiden, was "nationales Kulturgut" sein soll. Wie soll er das bei Münzen machen. Er wird natürlich bei jedem alten deutschen Taler denken, dass das was Besonderes ist und es auf die Liste setzen. Quo vadis Deutschland?
Quelle: nsw-leipzig