Gewissensfreiheit
Die Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und in einem Rechtsstaat versucht man, Menschen, die aufgrund ihres Gewissens in Fragen von Glaube und Religion zu anderen Entscheidungen kommen als die Mehrheit, nicht leiden zu lassen. Das einzufordern, sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen, jenseits aller religiösen und ideologischen Differenzen.
Quelle: jobo72.wordpress.com/2012/12/06/freiheit-fur-pastor-behnam-irani/