Wer eine Gleichstellung fordert, sollten auch die gleichen Pflichten haben und nach gleichen Werten handeln. Diesen Grundsatz sehe ich bei freien Trägern nicht gegeben. Besonders bei den Aufnahmekriterien herrscht absolute Intransparenz. Grundsätze die an staatlichen Gymnasien gelten, wie Bildungsweg (Entfernung vom Wohnort zur Schule), Inklusion und Geschwisterkinder sowie Bildungsempfehlung gelten nur selten als Grundprinzipien. Deshalb ganz klar nein!
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