Asylrecht, Politische Verfolgung
DIe derzeitige Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge ist grundgesetzwidrig - Art 16 a GG besagt : (1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist...." Die Ausweitung des Asylrechts auf unbestimmt viele Menschen aus aller Welt verstößt darüber hinaus auch gegen Art. 20 Abs. 2 u. 3 GG...
Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland