Wer beten möchte, kann das zuhause oder in einer Moschee oder Kirche tun. In Einrichtungen des Staates, zu denen Schulen und Universitäten gehören, hat das nichts zu suchen! Religion ist Privatsache!
Staat und Kirche sind in der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelten die drei Grundsätze Religionsfreiheit, Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und deren SELBSTbestimmungsrecht. Die Bildungsaufgabe staatlicher Einrichtungen ist eine konfessionsfreie.