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Dampfer sind von den Auswirkungen nur mittelbar betroffen, somit ist eine Petition unbegründet und wird folglich vom Europäischen Parlament abgelehnt werden. Ebenso ist eine Individualbeschwerde am EuGH nicht zulässig, da der nationale Rechtsweg erschöpft werden muss (BVerfG), die Fristen hierfür (1 Jahr) bereits verstrichen sind und es abermals an der unmittelbaren Betroffenheit mangelt. Die Petition wird demnach in keiner Konstellation einen spürbaren Erfolg bringen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/