Meine Verwandtschaft zur Familie kann und soll nicht geleugnet werden. Entsprechend habe ich Einblick ins Geschehen und versichere, dass die Familie an einem guten Miteinander nach allen Seiten und stets an freundlicher und informeller Kommunikation interessiert ist. Kein Beteiligter kann die Intention des Klägers nachvollziehen. Ein möglicher Schaden für ihn scheint auch nicht plausibel. Der Kläger genießt eine Reputation die die Vermutung nahe legt, dass es ihm ums Prinzip geht. Wäre ein Schaden durch das Verhalten der Familie erkennbar, dann wäre die Situation erträglicher.
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