Weil Home-Office-Tage eigentlich gar keine schädlichen Nichtrückkehrtage sein sollten, so wie dies bspw. auch im DBA Deutschland-Frankreich der Fall ist. Home-Office-Tage als schädlich für den Grenzgängerstatus anzusehen widerspricht völlig der eigentlichen Grundintention der Grenzgängerregelung, wonach Grenzgänger aufgrund ihres mehrheitlichen Aufenthalts im Wohnsitzstaat auch dort ihre Steuern entrichten sollten.
Quelle: siehe Bundesfinanzministerium, Zweifelsfragen zu Artikel 13 DBA-Frankreich, Absatz 18