Keine Frage des persönlichen Geschmacks
Ob Radwege benutzungspflichtig sein dürfen oder nicht ist keine Frage des persönlichen Geschmacks. Die strengen Voraussetzungen der Benutzungspflicht sind seit 1997 gesetzlich geregelt und durch Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Petition fordert nur etwas, was die Bielefelder Behörden schon längst hätten erledigen müssen. Und wenn man davon ausgeht, dass Bielefeld wirklich existiert, dann gibt es keinen triftigen Grund, weshalb in dieser Stadt bundesweites geltendes Recht keine Anwendung finden soll.
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