Es geht hier darum, eine Gesetzesänderung dahingehend zu erwirken, dass Höhenunterschiede in der Schülerfahrkostenverordnung zu Gunsten der Schüler in Höhenlagen berücksichtigt werden. Das OVG Münster stützt sich bei dem Urteil auf den derzeitigen Status Quo der Schülerfahrkostenverordnung. Durch die Petition soll der derzeitige Status Quo der Verordnung geändert werden. Es wird nicht gegen geltendes Recht verstoßen sondern versucht, eine neue Rechtsgrundlage zu erwirken.
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