Mit dem Abschluss eines Vertrages zur Kinderbetreuung wird ein Schuldverhältnis begründet. Eltern erbringen eine Leistung und erhalten derzeit keine Gegenleistung. Die Förderung der Kita-Gebühren deckt nicht die Aufwendungen, sondern kürzt diese lediglich. Damit ist noch keine Gegenleistung erbracht! Es liegt trotz staatlicher Anordnung keine Unmöglichkeit vor, es gäbe hier die Ersatzleistung (Entfall der Schließtage, Notfallbetreuung etc.).
Quelle: Schuldrecht Gegenleistung