Region: Witten
Verkehr

Ausbau des Rheinischen Esels für den Alltagsverkehr in Witten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Oberbürgermeisterin

600 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

600 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 28.05.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Naturschutzbedenken gibt es nicht

Der Rheinische Esel-Ost verläuft in Witten durch kein Landschaftsschutzgebiet und nur durch Siedlungs- und Gewerbegebiete. Naturschutzbedenken gibt es dort nicht. Asphalt versiegelt nicht mehr als wasserg. Wegedecken und ist im Unterhalt viel günstiger. Radfahren als ökologisches Verkehrsmittel hilft langfristig mittelbar auch dem Naturschutz.

Quelle: Landesregierung MV: edoc.difu.de/edoc.php?id=P1QVG0K9

4.7

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In 2018 mehr als 7000km Fahradkm als Autoersatz gefahren. Wassergebundene Decke geht gar nicht. Im Sommer Staub und bei Nässe den Dreck am Fahrrad, beides mit erhöhtem Verschleiß an Kette, Bremsen und Ritzel. Wenn wir Radverkehr fördern wollen, müssen diese (Naturschutz?)Vorschriften geändert werden. Hauptsache Autobahnen werden für 250km/h gebaut.

Quelle: eigene Meinung

4.6

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Rheinischer Esel

Bitte den Rheinischen Esel asphaltieren! Da als direkter Anwohner im Sommer bei trockenem Wetter die Staubbelastung gesundheitsschädlich ist. Fenster und Terrassentüren müssen geschlossen bleiben, da sich sonst der Staub in der Wohnung verteilt. Das trocknen der Wäsche an der frischen Luft unmöglich ist. Bei nassem Wetter sind die Pfützen und Schlaglöcher für Fussgänger störend, bei Frost dann wegen Glatteis gesundheitsgefährdent

Quelle:

0.0

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Contra

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Naturschutz

Die Dortmunder Naturschutzverbände haben sich aus guten Gründen gegen die Asphaltierung ausgesprochen. Eine Asphaltdecke hat eine höhere Barrierewirkung für bodenlebende Tiere als eine wassergebundene, wie wissenschaftliche Untersuchungen nachweisen. Zudem verbietet der Landschaftsplan Dortmund-Süd die Errichtung von baulichen Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, weshalb eine sog. Befreiung notwendig ist. Im Siedlungsraum und an Gefällstrecken sind Asphaltdecken hingegen durchaus sinnvoll. In der freien Landschaft sollte der Naturschutz allerdings Vorrang vor den Belangen der Radler haben.

Quelle:

0.0

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