EU Renatuierungsgesetzt tritt in Kraft 18.08.2024 - „Nature Restoration Law"
APPELL an die STADTRÄTE um Schaden von uns RegensburgerInnen abzuwenden! Der Biotophotspot der Schlämmteiche ist ein letztes städtisches Ökosysteme. Durch die „Wiederherstellung der Natur“- Verordnung ist Regensburg rechtsverbindlich verpflichtet, das wertvolle Areal zu erhalten. Wer hier für die Bebauung in Nr.195 stimmt, muss sich klar sein, dass er oder sie persönlich für die Zerstörung unserer Lebensgrundlage - DER NATUR - lediglich für kurze monetäre Interessen Verantwortung trägt.
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