Wenn der Kündigungsgrund lediglich nur die private Nutzung dieses großen Grundstücks beinhaltet, soll aufgrund der Gemeinnützigkeit und des Tierschutzes, den Menschen und vor allen Dingen den Hunden ihr Heim erhalten bleiben. Die tierischen Bewohner stören niemanden und können wohlbehalten und artgerecht dort gehalten werden.
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