Friedhofskultur, ein schützenswertes Gut
Dagegen spricht: Der Friedhof ist ein öffentlicher Ort. Niemand kann über das Hausrecht den Grabesuch verwehren. Er kann auch nicht pleitegehen und das Grab ungeschützt zurücklassen. Das Ruherecht wird vielmehr vom Friedhofsträger hoheitlich garantiert. Dies ist beruhigend, gut und richtig! Nicht umsonst hat die UNESCO die Friedhofskultur auf die immaterielle Kulturerbeliste gesetzt. Die Petition ist Interesse geleitet, die Initiatorin betreibt einen Handel mit Kombi-Urnen und propagiert Beisetzungen im Balkonkasten und Garten vgl.: https://evertree.de/de/ueber-uns/fragen-und-antworten.php
Quelle: www.gedenkkultur.de