Man kann auch einfach zur 2G-Regel eine Ausnahme schaffen, dass Personen mit Impfunfähigkeitsbescheinigung eine Sonderstellung erhalten. Entweder zählen die dann als Geimpft oder man könnte es auch so machen, dass diese Personen dann dennoch Maske tragen und Abstandsregeln einhalten müssen. Des weiteren ist die Quote an Personen, die sich nicht impofen lassen können im vergleich zu den Personen, die sich nicht impfen lassern wollen, verschwindent gering.
Quelle: HIRN