Um auf das "Contra" zu antworten: In welcher Form die Strasse auch immer käme, es wäre eine Vorrangsstrasse, die zum großen Teil vom Land finanziert würde. Strassen haben auch eine sehr lange Abschreibungszeit, so dass der Begriff "Jahreshaushalt" hier in die Irre führt. Ja, Naturschutz-/FFH-Gebiete sind gut geschützt. Aber es gibt Ausnahmeregelungen (siehe Autobahn durch den hamburgischen Moorgürtel). Und bei den vorhandenen Naturschutzdefiziten im Tunneltal (siehe Managementplan) kann man sich zu deren Beseitigung schon Ausgleichszahlungen/-maßnahmen aus dem Strassenbau vorstellen.
Quelle: Realisierungsabschätzung, Managementplan der FFH-Gebiete Ahrensburgs