Volksvertreter Sören Schumacher
Stellungnahme zur Petition Erhaltung des KGV, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebietes Diekmoor
SPD, zuletzt bearbeitet am 12.08.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Ksenija Bekeris.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Liebe Unterstützer*innen der Petition,
vielen Dank für die Petition und das damit verbundene Engagement. Gern möchte ich Ihnen dazu Folgendes in Abstimmung mit meiner Fraktion antworten:
Die Entwicklung des Gebiets Diekmoor in Langenhorn für den Wohnungsbau ist eine anspruchsvolle Zukunftsaufgabe. Mit der vom Bezirksamtsleiter erwünschten Weisung des Senats wird deutlich, welche Relevanz das Vorhaben nicht nur für Langenhorn, sondern auch für die gesamte Stadt hat. Es ist eines der letzten großen zusammenhängenden Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Hamburg-Nord. Das Gebiet ist Bestandteil des bezirklichen Wohnungsbauprogramms. Demzufolge können dort etwa 700 Wohneinheiten entstehen, 70 Prozent davon im Mietwohnungsbau. Ziel ist, davon insgesamt mindestens 60 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Für Baugemeinschaften wollen wir einen Anteil von 20 Prozent ermöglichen. Damit wird das Gebiet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von dringend notwendigem, bezahlbarem Wohnraum leisten.
Das neue Quartier eröffnet Langenhorn gute Entwicklungschancen. Bei der Qualität des zukünftigen Quartiers wird es auch maßgeblich auf die Gestaltung der öffentlichen Freiflächen sowie die Berücksichtigung von Grünverbindungen ankommen. Die Nähe zu vorhandenen Freizeit- und Sportanlagen bietet zusätzliches Potenzial für das Quartier. Selbstverständlich müssen im Zuge der Planungen auch Fragen zu etwaigen Altlasten sorgsam beantwortet und gelöst werden.
Das Gebiet Diekmoor bietet ein erhebliches Potenzial für die Errichtung öffentlich geförderten und damit bezahlbaren Wohnraums, der in Hamburg nach wie vor dringend benötigt wird. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt. Daher wird im Rahmen des Verfahrens auch geprüft, ob sie im Erbbaurecht vergeben werden können.
Das Entwicklungsgebiet bietet für das nördliche Langenhorn auch eine große Chance zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur. Dieses wird im weiteren Verfahren von Beginn an mitgedacht. Verkehrlich ist das Gebiet sehr gut an die U-Bahnlinie 1 und die Station Langenhorn-Nord angebunden. Das eröffnet die große Chance, das neue Quartier überwiegend autoarm zu gestalten. Das namensgebende frühere Moor ist hingegen größtenteils gar kein Moor mehr. Zudem sind lediglich 25 bis 30 Prozent für eine Wohnbebauung vorgesehen. Die restliche Fläche bleibt als Freifläche erhalten. Das Rückhaltebecken, die Flächen am Bornbach sowie der bei den Langenhornerinnen und Langenhornern beliebte Rodelberg bleiben erhalten und werden geschützt und sensibel in das neue Quartier integriert.
Wir wollen, dass das Quartier landschaftsplanerisch so entwickelt wird, dass es sich in den Landschaftsraum Diekmoor behutsam einfügt eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität aufweist. Nicht zuletzt die räumliche Nähe zur Fritz-Schumacher-Siedlung auf der anderen Seite des Bahndamms bietet hier Anknüpfungspunkte. Die geltenden Bauvorschriften sorgen dafür, dass alle zukünftigen Anforderungen im Zuge der Klimaanpassungen und der Nachhaltigkeit erfüllt werden. Potenziale für Überflutungs- bzw. Regenwasserauffangflächen gilt es hier ebenso in der unmittelbaren Nähe zu prüfen und zu heben.
Der Erhalt der Gesamtzahl an Kleingärten ist vertraglich mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. vereinbart. Die Schaffung neuer Kleingartenflächen wird im weiteren Verfahren partnerschaftlich und in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbund und den Kleingartenvereinen ausgehandelt. Es wird auch zukünftig eine große Anzahl an Kleingärten im Diekmoor geben.
Planungsrechtlich sind die Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen sowie als Grünflächen dargestellt. Für die Entwicklung des Gebiets muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Planungshoheit liegt beim Bezirk Hamburg-Nord. Dieser wird zunächst eine Rahmenplanung durchführen, zu der selbstverständlich parallel auch eine intensive Bürgerbeteiligung gehört. Diese Planung bildet dann die Grundlage für einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb. Danach beginnt das eigentliche Bebauungsplanverfahren, in dessen Verlauf selbstverständlich auch eine öffentliche Anhörung in Rahmen einer Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) des zuständigen Fachausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ksenija Bekeris