Volksvertreterin Monika Raschke-Dietrich
Stellungnahme zur Petition Bürgerinitative "Das Eyber KliMA" – Rettet das Naherholungsgebiet Klingenweiher!
BAP, zuletzt bearbeitet am 12.03.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Manfred Stephan.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BAP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach wird ca. alle 20 Jahre Jahre diskutiert und fortgeschrieben.
Die nächste Überarbeitung wird voraussichtlich 2021/22 erfolgen.
Die BAP wird hierzu eine Reihe von Änderungsanträgen stellen bzw. /-Vorschläge einbringen.
Hierzu gehören u.a.:
- Reduzierung der Flächen für Wohnbebauung (z.B. Südhang im Bereich des Schulzentrums) Realschule
- Herausnahme von Bauflächen im Bereich verschiedener kartierter Biotopflächen
- Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen Bundesstraße 14 und Staatsstraße - "Eyber-Tangente“)
Für die verbliebenen geeigneten Bauflächen in der Stadt und am Stadtrand (Bauleute sprechen von Abrundung) sind nach Meinung der BAP, hohe Anforderung an die Einbindung in die Landschaft (z.B. Gebäudehöhe abhängig vom Gelände), ökologische Anforderungen (z.B. Grünbereiche, Passivhausstandard, regenerative Energienutzung), Entwässerung im Trennsystem (z.B. Niederschlagswasser versickern oder über offene Rückhaltung speichern) und gute Ausnutzung (WE bzw. Einwohner pro Hektar) zu stellen.
Zudem fordert die BAP bereits seit zwei Jahrzehnten endlich alle ehemaligen Landschaftsschutzgebiete wieder in Kraft zu setzen (dieser Schutz war auf 20 Jahre befristet und ist in den 90er Jahren für alle ausgelaufen).
Alleine das Gebiet um das Dombachtal wurde wieder aufgrund eines positiven BAP-Antrags ausgewiesen. Weiter sollen neue großzügige Landschaftsschutzgebiet (auch das Gebiet um Klingenweiher) angegangen werden.
Die BAP fordert zudem einen besseren Schutz der kartierten Biotope und des städtischen Baumbestandes (z.B. durch eine Baumschutzverordnung). Für geeignete Bereiche sollen Naturschutzgebiete (z.B. Silberbächlein mit dem Bestand an Flatterulmen) oder geschützte Landschaftsbestandteile (z.B. Eichenbestand bei Strüth) das Mittel der Wahl sein.
Der Klingenweiher mit den angrenzenden Wiesen und Streuobstbeständen ist schützenswert. Hierzu gehört auch die Bewirtschaftung der Grünflächen. Die BAP hat hierzu (mit Erfolg) eine Abkehr vom Mulchen zugunsten einer Mahd mit einem Balkenmäher gefordert. Nur so haben im Umfeld des Klingenweihers die vorkommenden Insekten und Kleintiere (u.a. Amphibien) auf Dauer eine Überlebenschance und die Grünflächen werden nicht überdüngt.
Ein Naturschutzgebiet um den Klingenweiher ist gesetzlich nicht möglich, da entsprechende Merkmale fehlen.
Den Begriff "Bannmeile" gibt es bauplanungsrechtlich nicht. Für die vorhandene Infrastruktur der Einrichtungen der Stadtwerke besteht Bestandsschutz. Dieses Grundstück kann nicht in ein Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen werden.
Auch ein Schutz in Form eines Abstandes erscheint undenkbar. Für ein Landschaftsschutzgebiet, sowie die Erweiterung des Naturparks Frankenhöhe (und eine Umsetzung erscheint hier angebracht) sind allerdings eindeutig erkennbare Grenzen notwendig.