Volksvertreter Johannes Wahlenberg
Stellungnahme zur Petition Keine Windkraft im Ziegenmelkerbrutgebiet
CDU zuletzt bearbeitet am 30.07.2018
Ich enthalte mich.
Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hat bereits im Februar 2016 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossen. Mit der Planung wolltel die Gemeinde dafür sorgen, dass nicht überall im Außenbereich Windräder aufgestellt werden dürfen, sondern nur innerhalb festgelegter Bereiche.
Ein Planungsbüro hat daraufhin unter Berücksichtigung harter und weicher Tabukriterien, die der Rat festgelegt hat, Potentialflächen für die Windenergie ermittelt. Die Ausweisung von Flächen für die Windenergie kann auf den Vorhabenflächen zu Zielkonflikten mit artenschutzrechtlichen Belangen führen, die durch den Bau oder Betrieb der Windenergieanlagen ausgelöst werden könnten.
Aus diesem Grund wurde auch geprüft, ob artenschutzrechtliche Belange gegen eine Darstellung der ermittelten Potentialflächen im Flächennutzungsplan stehen. Hierfür sind bestehende Daten ausgewertet und zusätzlich faunistische Erfassungen zu Brut- und Rastvögeln in den Untersuchungsräumen über einen Jahresverlauf durchgeführt worden. Die Ergebnisse liegen als Zwischenbericht vor. In dem Bericht wird auch auf die Ziegenmelkerpopulation im Elmpter Wald und auf dem Flugfeld hingewiesen, die von landesweiter Bedeutung ist. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen dauern an und werden fortgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage der bisherigen Planungen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens fand am 12.07.2018 im Bürgerhaus in Elmpt ein Darlegungs- und Anhörungstermin statt. Außerdem wurden die Planunterlagen im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt.
Das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ befindet sich damit noch in einem sehr frühen Stadium und ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher noch offen, ob die Flächennutzungsplanänderung in der gegenwärtigen Fassung vom Rat beschlossen wird. Für Bauleitplanverfahren gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes müssen ebenso Gegenstand der Planverfahren sein wie die Belange des Immissionsschutzes. Die öffentlichen und privaten Belange sind zu ermitteln, zu bewerten und mit den Belangen des Vorhabens abzuwägen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verfahren ist die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und somit auch privater Betroffener, soweit das Planungsrecht dieses vorgibt. In den jeweiligen Offenlagen haben Bürger und Verbände - also auch die Petenten - die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen, die die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuchs im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen hat.
Der Fortgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Niederkrüchten
Johannes Wahlenberg
(Fraktionsvorsitzender)