Volksvertreter Jan Claudius Lechner
Stellungnahme zur Petition Schützt das Landschaftsschutzgebiet am Venusberghang vor den Downhillern/Mountainbikern!
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.09.2023
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Guido Déus.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Petition 'Schützt das Landschaftsschutzgebiet am Venusberghang vor den Downhillern/Mountainbikern!'
Der im August 2022 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda gefasste Beschluss wurde ohne die vorherige Klärung von Detailfragen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion gefasst.
Bürgerinnen und Bürgern wurde keine Chance auf echte Mitwirkung gewährt.
Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion wäre ein Ortstermin und die Prüfung alternativer Wegeführungen dringend geboten gewesen. Hierbei hätte der Status Quo sowie die Folgen der Planung für die Natur erörtert werden können. Ein entsprechender CDU-Antrag wurde leider abgelehnt.
Die derzeit gültige Unterschutzstellung des Kottenforstes wurde mit Rechtskraft des Landschaftsplans Kottenforst am 27.02.2013 festgesetzt. Der Randbereich des Kottenforstes zwischen dem Venusberg und den Stadtteilen Kessenich, Dottendorf und Friesdorf wurde damit zum Landschaftsschutzgebiet.
Dieser Bereich gilt als Biotopverbund der Stufe I, also als Fläche von herausragender Bedeutung.
Für die Bevölkerung dient der Kottenforst zweifellos als Naherholungsgebiet mit ausgewiesenen Reit- und Wanderwegen.
Zielsetzung des Landschaftsplanes ist die Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und damit verbunden tendenziell auch eher ein Rückbau im dichten Wegenetz.
Die Schaffung von Mountainbike-Trails steht diesem Vorgehen entgegen, stellt an dieser Stelle eine Gefahr für den Landschaftsschutz dar und beeinträchtigt auch das Erholungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die den Kottenforst besuchen.
Dass während der pandemiebedingten Einschränkungen darauf verzichtet wurde, die Einhaltung des Landschaftsschutzes zu kontrollieren, ist verständlich. Allerdings wird eine Handlung dadurch nicht legal, dass sie sowieso praktiziert wird, im Gegenteil müssen diese illegalen Betätigungen ordnungsbehördlich geahndet werden.
Auch wenn wir das Landschaftsschutzgebiet am Venushang aus den o. g. Gründen nicht für die Ausübung von Downhill Mountainbike geeignet halten, bedeutet dies aber nicht, dass es nicht an anderer Stelle Trails geben sollte. Die Mountainbiker haben ein berechtigtes Interesse, ihre Sportart auszuüben, allerdings muss hierbei sichergestellt werden, dass die Eingriffe in die Natur vertretbar sind.