Volksvertreterin Giorgina Kazungu-Haß
Landtag Rheinland-Pfalz - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Kein Regelbetrieb in KiTas!
SPD
zuletzt angeschrieben am 19.12.2020
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Stoppt die Früheinschulung in Rheinland-Pfalz - Änderung des Stichtages auf den 30.06.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.01.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schweitzer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Stellungnahme zur Petition Rettet unsere Zwergenschulen! Kleine Grundschulen müssen bleiben!!!
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.05.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Oberstes Anliegen der Ampel-Koalition ist, dass die Schullandschaft in Rheinland-Pfalz organisatorisch und pädagogisch bestmöglich aufgestellt ist. Sehr kleine Schulen haben auch ihre Vorteile und die meisten machen sicher eine sehr gute Arbeit. Sie stoßen aber organisatorisch an ihre Grenzen, etwa bei Vertretungen sowie pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa im Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht und bei Veranstaltungen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen.
Nach dem Schulgesetz muss pro Jahrgangsstufe mindestens eine Klasse angeboten werden. Die Absenkung der Klassenmesszahl von ursprünglich 30 auf 24 Kinder hat bei etlichen Grundschulen schon zur Sicherstellung der Mindestgröße beigetragen. Es gibt aber immer noch einige Schulen im Land, die diese gesetzliche Vorgabe nicht erfüllen.
Mit den „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ hat die Landesregierung ein individuelles, an den einzelnen Schulen orientiertes Verfahren gewählt, um die Ausnahme von der im Schulgesetz festgeschriebenen Mindestgröße einer Grundschule zu begründen. Die Schulträger können in einem Konzept darlegen, wie ein umfassendes Schulangebot in der Fläche erhalten und gleichzeitig die Regelungen des Schulgesetzes eingehalten werden sollen. Dies bedeutet nicht automatisch die Schließung einer Schule!
Jeder Schulstandort wird in einer Einzelfallentscheidung mit Augenmaß überprüft. Der Grundsatz "Kurze Beine, kurze Wege" gilt selbstverständlich weiterhin. Bei den Entscheidungen werden u.a. die Aufnahmekapazitäten benachbarter Grundschulen und die Zumutbarkeit der möglichen Fahrstrecken berücksichtigt sowie die absehbaren demografischen Entwicklungen beachtet. So sind z.B. sog. Sprengelschulen“ möglich, also Grundschulen mit mehreren kleine Standorten, die jeweils einen eigenen Schulbezirk haben.
Ich unterstütze die in meinem Wahlkreis befindliche Kleine Grundschule Esthal selbstverständlich bei der Überprüfung der verschiedenen Möglichkeiten intensiv und bin bereits in Kontakt mit dem Träger und der Gemeinde.
Stellungnahme zur Petition Klage der Landesregierung RLP gegen Cattenom und Tihange
SPD, zuletzt bearbeitet am 20.07.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich bin grundsätzlich gegen Atomkraft. Neben dem inakzeptablen "Restrisiko", ist auch die Entsorgung des Atommülls eine Hypothek, die noch unsere Kindeskinder belasten wird.
Giorgina Kazungu-Haß - Ausgeschieden | |
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Partei: | SPD |
Fraktion: | SPD |
Gewählt am: | 13.03.2016 |
Neuwahl: | 2021 |
Wahlkreis: | Neustadt an der Weinstraße |
Funktion: | Fraktion (Kirchen-, Religionspolitische Sprecherin), Fraktion (Kulturpolitische Sprecherin) |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Giorgina Kazungu-Haß |
Webseite: | https://www.giorgina-kazungu-hass.de/ |
Twitter: | https://twitter.com/KazunguHass |
Facebook: | https://www.facebook.com/giorginakazunguhass/ |
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