Volksvertreter Eugen Roth
Landtag des Saarlandes - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Flutung der Bergwerke im Saarland stoppen! Keine Genehmigung des Grubenwasseranstiegs auf -320
SPD, zuletzt bearbeitet am 20.03.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.
Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.
Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.
Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.
Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.
Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.
Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.