Volksvertreterin Caroline Krug
Stellungnahme zur Petition 5G-Moratorium für Tutzing: Erhalt einer gesunden und zukunftsfähigen Lebenswelt
ÖDP, zuletzt bearbeitet am 06.06.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ein/e Gemeinderat/-rätin ist die politische Vertretung der Gemeindebürger*Innen. Für diese möchte ich auch nach bestem Wissen und Gewissen eintreten, Schwächere schützen sowie nach Kompromisslösungen suchen. 5% der Tutzinger Bürger*Innen haben bereits diese Petition „Moratorium von 5G in Tutzing“ unterzeichnet, dies ist für mich ein Auftrag, sich diesem Thema zu widmen und bestmögliche Unterstützung und Aufklärung für unsere Tutzinger Bürger*Innen anzubieten.
Die Forderung der Petition wird durch den fehlenden Nachweis der Unbedenklichkeit dieser Technologie, sowie die im internationalen Vergleich sehr hohen Grenzwerte in Deutschland begründet. Mehrere kompetente wissenschaftliche Stellen stufen Mobilfunkstrahlung seit Jahren als potentiell krebserregend ein.
Bevor mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G Fakten geschaffen werden, müssen die Anforderung eines Unbedenklichkeitsnachweises von unstrittig „interessenskonfliktfreien“ Wissenschaftlern und eine Überprüfung bzw. Anpassung der Grenzwerte erfolgen.
Diese erlauben aktuell in Deutschland eine wesentlich höhere Leistungsdichte als in anderen Ländern, wie z.B. Belgien, Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. Es gibt derzeit keine gesicherten Daten, die die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt belegen. Entsprechend seriöse Langzeitstudien fehlen und es geht um Sicherheit vor Schnelligkeit. Deshalb muss in diesem Bereich die Prävention mehr Zeit bekommen, bis die Risiken geklärt sind.
Nach der Definition des „Vorsorgeprinzips in Art. 20a des Grundgesetzes“ gilt, bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Umweltschäden und -gefahren für Menschen, Tiere und Pflanzen vorbeugend zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden.
In Europa mehren sich die Entscheidungen von Regionen, Städten und Gemeinden (wie z.B. Starnberg, Bad Wiessee, Hohenpeißenberg, Peißenberg, Wielenbach, Murnau, Kloster Andechs, u.v.m.), den Ausbau bis auf weiteres nicht zu unterstützen.
Eine Kommune kann unter der Vorgabe der Minimierung/Vorsorge in die Wahl und Auslegung von Mobilfunksenderstandorten steuernd eingreifen. Die Gemeinde Tutzing hat bereits 2007 ein Mobilfunkkonzept erarbeitet, damals initiiert von einer Tutzinger Bürgerinitiative und des späteren Bürgermeisters Rudolf Krug/ÖDP. Seinerzeit diente als Grundlage der sogenannte „Salzburger Vorsorgewert“. Eine Umsetzung bzw. Beschluss eines Vorsorgekonzepts durch die Kommune bringt die Betreiber an einen Tisch und fördert deren Kompromissbereitschaft. Deshalb sollte die Aktualisierung und Anpassung des bereits vorhandenen Mobilfunkkonzepts der Gemeinde Tutzing an den aktuellen Standard 4G erfolgen. Die neue Technologie 5G darf ohne unabhängige, seriöse Langzeitstudien nicht implementiert werden.
Fortschritt ist wichtig, aber nicht um jeden Preis. Die Gesundheit ALLER darf nicht für den Profit einiger weniger geopfert werden.
Schnelles Internet ist sowohl für Gewerbetreibende als auch Privatnutzer bedeutend und notwendig. Hier besteht aber die Möglichkeit, das teilweise schon bestehende Glasfasernetz flächendeckend „bis zum Endverbraucher“ auszubauen. Das hieße „High-speed“ bis in die Wohnungen der Nutzer, unabhängig davon, wie viele gleichzeitig online sind.
Hier müssen aber auch die Gemeinde und die Bürger*Innen hinter dem Ganzen stehen. Vor allem müssen im Vorfeld – um Transparenz und Vertrauen zu schaffen – die Bürger*Innen informiert, mit eingebunden und ihr konkreter Bedarf ermittelt und definiert werden.
Tutzing, 6.6.2020 Caroline Krug