Arbeitsförderung - Rücknahme der Kürzungsbeschlüsse der Arbeitsmarktförderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
310 Unterstützende 310 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

310 Unterstützende 310 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:48

Pet 4-17-11-8100-022574

Arbeitsförderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine Rücknahme der Mittelanpassung in der
Arbeitsmarktförderung und die gesetzliche Verankerung der öffentlich geförderten
Beschäftigung gefordert.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass infolge von Kürzungen
im Bereich der Eingliederungsmittel der Agenturen für Arbeit insbesondere
Langzeitarbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert werde. Vielmehr
sollten staatlich geförderte Arbeitsplätze speziell für Langzeitarbeitslose gesetzlich
garantiert werden. Zudem sollte den lokalen Beiräten mehr Handlungsspielraum
zukommen und ein intensiverer Dialog mit den gemeinnützigen Bildungs- und
Beschäftigungsträgern aufgenommen werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 310 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 46 Diskussionsbeiträge ein.
Der Ausschuss hat zu der Eingabe Stellungnahmen des zuständigen
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Die parlamentarische
Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wie folgt
zusammenfassen:
Wie das BMAS in einer Stellungnahme ausführt, treffen die vom Petenten kritisierten
Einsparungen aufgrund einer veränderten Lage am Arbeitsmarkt vornehmlich den
Bereich der Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Die

Mittelanpassungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites
Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wurden unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schrittweise auf das Ausgabenniveau vor der
Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgeführt. Obwohl sich die Arbeitsmarktsituation in
den letzten Jahren stetig verbessert und auch Langzeitarbeitslose in spürbarem
Umfang von der Entwicklung profitieren können, stehen nach wie vor für die
Betreuung und Aktivierung Langzeitarbeitsloser mit besonderen
Vermittlungshemmnissen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Dabei ist
erfolgreiche Eingliederungsarbeit nicht nur durch Eingliederungsmaßnahmen
bedingt, sondern auch durch die Betreuung der Leistungsberechtigten durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, wie sie sich in der Entwicklung
der Verwaltungskosten niederschlägt. Das Gesamtbudget für
Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende wurde trotz der rückläufigen Entwicklung der Anzahl an
Leistungsbeziehenden bei etwa 8 Milliarden Euro jährlich seit dem Jahr 2012
stabilisiert. Infolge der gestiegenen Fluchtmigration der Jahre 2015 und 2016 wurden
zudem im Bundeshaushalt für das Jahr 2016 575 Millionen Euro und im
Bundeshaushalt für das Jahr 2017 900 Millionen Euro zusätzlich für
Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende veranschlagt.
Zudem hat das BMAS ein Konzept „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“
zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit erarbeitet. Das Konzept enthält ein breit
angelegtes Maßnahmenpaket mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Zielgruppen
und Vorgehensweisen. Es enthält folgende Bestandteile:
1. Betreuungsoffensive und Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen
(Netzwerke ABC) im Regelgeschäft der Jobcenter,
2. Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
3. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“,
4. Besserer Zugang von Langzeitarbeitslosen zur Gesundheitsförderung und
beruflichen Rehabilitation und
5. Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Dialog mit den
Ländern und weiteren Partnern.

Das Gesamtkonzept wird seit 2015 umgesetzt.
Mit Hilfe von Netzwerken ABC sollen in den Jobcentern Langzeitarbeitslosen alle
erforderlichen Unterstützungsleistungen gebündelt angeboten und ihre Betreuung
weiter verbessert werden. Die Jobcenter entscheiden vor Ort über die konkrete
organisatorische, personelle, methodische und instrumentelle Ausgestaltung. Ziel ist
insbesondere eine enge Zusammenarbeit der Jobcenter mit den kommunalen
Trägern (z. B. Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung,
Kinderbetreuung oder Mobilität im öffentlichen Nahverkehr) und weiteren Akteuren
(z. B. Krankenkassen, Rehabilitationsträger).
Mit dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt werden arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne
verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
intensiv unterstützt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und
Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme,
Förderung von arbeitsplatzbezogenen beruflichen Qualifizierungen, Mobilitätshilfen
sowie der Ausgleich von Minderleistungen durch degressive Lohnkostenzuschüsse
an den Arbeitgeber. An dem ESF-Bundesprogramm beteiligen sich 333 Jobcenter;
geplant ist die Förderung von rund. 23.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Für
die Durchführung des Programms stehen insgesamt rund 770 Mio. Euro zur
Verfügung (rund 403 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und rund
367 Mio. Euro Bundesmittel). Mit Hilfe des Programms haben bis einschließlich
November 2016 rund 13.200 Langzeitarbeitslose eine Arbeit aufnehmen können.
In das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden
schwerpunktmäßig Langzeitleistungsbezieher von Arbeitslosengeld II einbezogen,
die wegen gesundheitlicher Einschränkungen einer besonderer Förderung bedürfen,
und Menschen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Gefördert
werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für die Dauer von
bis zu drei Jahren. Das Bundesprogramm wurde in mehreren Stufen erweitert. Ab
2017 nehmen insgesamt 195 Jobcenter teil, bis Ende 2018 stehen bis zu 750 Mio.
Euro für rund 20.000 geförderte Arbeitsplätze zur Verfügung, von denen rd. 8.500
bereits besetzt sind.
Darüber hinaus berücksichtigen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter den
Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung, z. B. durch ein
gesundheitsbezogenes beschäftigungsorientiertes Fallmanagement,

gesundheitsbezogene Bestandteile in Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen
Eingliederung oder einem finanziellen Ausgleich von gesundheitsbezogenen
Minderleistungen an den Arbeitgeber. Es gibt auch eine Empfehlung zur
Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Gesetzlichen
Krankenversicherung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit. Außerdem wurde
im Rahmen eines Dialogprozesses zum besseren Zugang von Langzeitarbeitslosen
zur beruflichen Rehabilitation - an dem Vertreter des BMAS, der Deutschen
Rentenversicherung Bund, der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung,
der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages und des Deutschen
Landkreistages beteiligt sind - verabredet, trägerübergreifende Modellprojekte zu
entwickeln und zu erproben.
Überdies wurde mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht, das zu großen Teilen am 1. August 2016 in Kraft trat,
die Beratung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen deutlich gestärkt,
die nachgehende Betreuung nach Arbeitsaufnahme auch nach Entfallen der
Hilfebedürftigkeit zur Unterstützung einer nachhaltigen Integration in den
Arbeitsmarkt ausgebaut und die Beschäftigung von schwerbehinderten
Langzeitarbeitslosen und psychisch kranken Menschen in Integrationsbetrieben
ermöglicht. Außerdem wurde eine Verlängerungsoption bei den Arbeitsgelegenheiten
eingeführt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können bei Vorliegen der
Voraussetzungen nunmehr bis zu drei Jahre innerhalb von fünf Jahren gefördert
werden. Außerdem können erforderliche Kosten für eine notwendige
tätigkeitsbezogene Unterweisung übernommen werden. Ferner kann für Personen,
die eine Arbeitsgelegenheit ausüben oder durch einen Zuschuss nach § 16e SGB II
gefördert werden, auch eine notwendige sozialpädagogische Betreuung erstattet
werden.
Damit werden die zentralen Probleme bei der Integration von Langzeitarbeitslosen
umfassend angegangen: Zusammenführung der notwendigen Förderleistungen,
Gewinnung von Arbeitgebern für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen,
nachhaltige Stabilisierung dieser Beschäftigungsverhältnisse und Eröffnung von
Teilhabeoptionen für sehr marktferne Langzeitarbeitslose.
Der Ausschuss teilt die Auffassung des Petenten, dass die Arbeit in den örtlichen
Beiräten von großem Nutzen für die inhaltliche Ausrichtung der Förderpolitik der
gemeinsamen Einrichtungen ist. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten

Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde auch die Stellung des örtlichen
Beirates von gemeinsamen Einrichtungen dahingehend gestärkt, dass das
Jobcenter Stellungnahmen des Beirates, insbesondere diejenigen der Vertreter der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, zu berücksichtigen hat.
Vor dem dargestellten Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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