21.731 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher BundestagPetitionsausschuss
Wir sind gegen die GEMA Tarife VR-Ö ab dem 01.04.2013.
Sachverhalt: DJs sollen für jeden kopierten Song den Sie spielbereit halten eine Lizenzgebühr von 0.13 € zzgl. Steuern und ggf. Überlängenzuschlag bezahlen. Außerdem müssen DJs für die Lizenzierung der bereits bestehenden Songdatenbanken pauschal 125 € bezahlen. Für viele Djs würde das den wirtschaftlichen Untergang bedeuten.
Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/PM_GEMA_VROE.pdf
Wir fordern:
Eine transparente und gerechte Lösung. In der heutigen Zeit muss es möglich sein, ein modernes und einfaches Abrechnungssystem zu schaffen. Es muss außerdem gestattet werden Playlists einzureichen!
Begründung
Spielt ein DJ, der selbst Produzent ist, lediglich seine eigenen Songs, muss er sie trotzdem bei der Gema lizenzieren. Es ist nicht erlaubt Playlists abzugeben. Das ist ungerecht!
Lizenziert man nur die Songs die man spielt, grenzt das die DJs in Ihrer künstlerischen Freiheit ein und sie müssen immer nur die Songs mitnehmen die sie Spielen werden. Improvisation, spontane Songauswahl oder Liedwünsche sind nicht mehr möglich.
Wenn DJs ihre komplette Sammlung lizenzieren müssen ohne, dass sie die komplette Sammlung spielen, wird die Gage steigen und die Clubs bzw. die Clubgäste müssen die Kosten am Ende tragen! Das zerstört die Szene in ähnlichem Umfang wie die neuen GEMA Tarife die für Clubs und Events geplant sind.
Geht eine Festplatte, ein USB Stick oder ein Laptop kaputt muss komplett neu lizenziert werden. Erneute 125€ sind jedes mal fällig.
Ungerechter Verteilungsschlüssel an Musiker: Dadurch, dass die lizenzierten Songs nur nach Menge und nicht nach Titeln abgerechnet werden, wird die Gema diese Gelder nicht an die Künstler, die auch von den DJs gespielt werden ausschütten, sondern in ihren allgemeinen Ausschüttungstopf werfen. Somit profitieren die großen Charts und Radiokünstler während die Künstler die in Wirklichkeit von den DJs gespielt wurden nichts von dem Geld sehen. Im Verteilungsschlüssel finden sich lediglich Playlists die aus Stichproben in einigen wenigen Clubs ermittelt wurden. Ganze Musikgenres werden somit übergangen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.03.2013
Petition endet:
28.03.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Kultur
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderung am Text der Petition
am 20.03.2013 -
Änderung am Text der Petition
am 06.03.2013
Debatte
Die Lizensierung berücksichtigt nicht, dass die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern auf völlig unterschiedlichen Wegen mit unterschiedlicher Gewinnerzielungsabsicht und mittlerweile immer fast ausschließlich von Massenspeichern und aus webbasierten Angeboten zustande kommt. Sie unterläßt es ferner, eine Definition darüber abzugeben, wer ein überhaupt ein DJ im Sinne der Regelung sein soll. Ein DJ kann bei enger Auslegung auch der 14 jährige sein, der zwei Titel aus seiner Musiksammlung beim Fest im Jugendclub abspielt. Oder vielleicht auch der Betreiber einer Gaststätte, der 3000 Titel als Hintergrundmusik vom Laptop per Zufallswiedergabe wiedergibt? Die Lizensierung ist volumenorientiert (pro Titel!) angelegt, ohne dass davon überhaupt etwas an den eigentlichen Rechteinhaber ausgeschüttet werden kann. Die Lizensierung ist weiterhin einnahmeunabhängig ausgelegt, und berücksichtigt deshalb nicht die Tatsache, dass auf einer Vielzahl von Veranstaltungen die DJs ohne Gage bzw. ehrenamtlich oder Musiker sogar ihre eigenen Titel promoten oder das es eine Unmenge von einem DJ gleichgestellten bzw. ähnlichen Arten des Musikabspielens gibt. Die Regelung zielt vom Ansatz her jedenfalls auch nicht auf die öffentliche Wiedergabe überhaupt ab, da sie nicht nach einem öffentlich abspielbaren Volumen geht. (dies sind für einen Abend vielleicht 40 -max. 70 Titel) - damit wird genaugenommen der bloße Besitz von Musiktiteln mit einer Art Steuer belegt, nicht deren öffentliche Wiedergabe. Und auch nicht, die öffentliche Wiedergabeabsicht, da diese nur sehr schwer nachzuweisen ist oder nachweisbar sein dürfte. Soziale Aspekte und die unterschiedlichen Marktgegebenheiten (der größte Teil der Wiedergaben dürfte mit sehr kleinen oder gar keinen Gagen erfolgen) werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Ich frage deshalb: Ist mit der bestehenden Regelung deshalb noch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Recht auf Privatsphäre und die Berufs- und Vertragsfreiheit und Chancengleichheit gewährleistet oder im Grundsatz überhaupt zu gewährleisten? Ich fordere deshalb, dass eine umfassende Prüfung nach - Verhältnismäßigkeit - Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes - Wahrung der Berufs- und Vertragsfreiheit - Vorliegen eines regulierungsbedürftigen natürlichen Monopols und der Schaffung einer Aufsichtsinstitution auf die gesamte Institution GEMA und deren Tarif-, Mitsprache und Verteilungsmodelle angewendet wird und entsprechende gesetzliche Regelungen unter Anhörung aller Interessengruppen geschaffen werden. Nicht einmal GEMA-Mitglieder sind durch die Trennung in Außerordentliche und angeschlossene Mitglieder rechtlich gleichgestellt und daher in den Entscheidungsprozess einbezogen. in eigener Sache: Ich habe nicht die Zeit, mich nach allen Seiten abzusichern, ob alle Aussagen noch korrekt und widerspruchsfrei sind. Richtigstellungen zu etwaigen Fehlern sind an dieser Stelle nachdrücklichst erwünscht! Sie dienen der Diskussion und Aufklärung und beantworten zum Wohle aller auch die Frage: Ist die GEMA in der Lage, Entscheidungen mit so weitreichender Wirkungen für die Betroffenen klar zu vermitteln und umzusetzen?