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Petition richtet sich an: Bürgermeister Alexander Berger
Uns Ahlener Tagesmüttern steht eine adäquate Bezahlung und eine angemessene soziale Absicherung zu!
Wir fordern die Verantwortlichen der Stadt Ahlen auf, gemäß den unterschiedlich erhobenen Elternbeiträgen durch die Stadt Ahlen, die Bezahlung der Tagesmütter für U3 und Ü3- Kinder differenziert vorzunehmen!
Die Bezahlung muss gemäß der Empfehlung des Bundesverbandes für Tagespflege auch in Ahlen auf mindestens 5,50 € pro Kind und Stunde für U3 Kinder angehoben und in der Folge regelmäßig (jährlich) angepasst werden!
Wir fordern 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, so wie es auch Nachbarkommunen ihren Tagesmüttern ermöglichen!
Wir fordern 30 Tage bezahlten Urlaub, weil auch eine Tagesmutter ein Recht auf Erholung hat!
Begründung
Bedeutung unserer Arbeit Ein- und zweijährige Kinder haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“.
Das „oder“ bedeutet, dass dies nicht unbedingt in einer Kita geschehen muss. Ein Kind kann genauso gut auch von einer Tagesmutter betreut werden, dauerhaft oder übergangsweise bis ein Platz in einer Kita frei geworden ist. Grundsätzlich können also Eltern zwischen den gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kita und bei einer Tagesmutter wählen.
Der Gesetzgeber hat die Förderung von Kindern bei einer Tagesmutter mit der Förderung in einer Kindertageseinrichtung gleich gestellt!
Durch die steigende Anzahl der Geburten in den letzten Jahren droht uns ein Betreuungsnotstand der ein- bis zweijährigen Kinder in Ahlen!
Viele Mütter mit kleinen Kindern fragen sich, wie sie Kindererziehung und berufliche Tätigkeit in Einklang bringen können. Die wenigsten Familien können es sich erlauben, dass die Mutter bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten zu Hause bleibt. Bei der wachsenden Anzahl Alleinerziehender und zunehmend auch in anderen Familien schließen wirtschaftliche Notwendigkeiten häufig die Option des „zuhause Bleibens“ von vornherein aus.
Der Bedarf an Betreuung im U3-Bereich ist in den letzten Jahren so eklatant gestiegen, dass die Unterstützung durch Tagesmütter notwendig und nicht mehr wegzudenken ist!
Durch Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie ist bekannt, dass die ersten Lebensjahre die wichtigste und entscheidendste Phase in der Entwicklung des Kindes darstellen. In dieser Zeit nimmt das kleine Kind über alle seine Sinneskanäle immer wiederkehrende Reize auf. Dadurch bilden sich in seinem Gehirn Erfahrungs- und Informationsschleifen aus, auf die es Zeit seines Lebens zurückgreifen kann. Im Zusammenhang mit den elementaren Bedürfnissen nach Nähe, Schutz und Geborgenheit ist eine Tagesmutter ganztägig voll ausgelastet und stets gefordert, die Bedürfnisse eines Kindes zu analysieren und zu erkennen, um ihnen gerecht werden zu können. Diese so wichtige Arbeit einer Tagesmutter in den ersten Jahren eines Kindes entscheidet also mit darüber, ob der heranwachsende Mensch die ihm genetisch mitgegebenen Potentiale in seinem späteren Leben wird ausschöpfen können. Tatsächlich betreuen die meisten Tagesmütter in Ahlen die ein- bis zweijährigen Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Ahlener Tagesmütter leisten also einen entscheidenden Beitrag, um qualifizierte Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit der Eltern in Einklang zu bringen!
Die Ahlener Tagesmütter helfen der Stadt Ahlen, den seit August 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen!
Vergütung Wir Tagesmütter arbeiten in der Regel freiberuflich und haben somit keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bezahlt werden wir von der Stadt Ahlen, an die die Eltern wiederum ihre Beiträge zur Kinderbetreuung leisten. Eine Ahlener Tagesmutter erhält 4,80€ pro Stunde und Kind, aber auch nur nach Abschluss der erforderlichen Qualifikationen. Zur Zahlung empfohlen wird den Kommunen vom Bundesverband für Kindertagespflege ein Stundensatz von 5,50 € für Kinder unter drei Jahren. Jedoch gibt es auch einige Verbände, die Tagesmüttern freiwillig mehr zahlen.
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg fordert beispielsweise den Lohn und den Zuschuss für Sachkosten deutlich anzuheben. Die Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege, Christina Metke, nannte einen Betrag von 9,49 € pro Stunde und Kind als wünschenswerte Zielmarke! Ansonsten würden immer mehr Tagesmütter aufgeben und immer mehr berufstätige Eltern keine Betreuung finden, warnt Metke. Das ist auch hier in Ahlen eine reale Gefahr!
Soziale Absicherung Wir Tagesmütter erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Tag bezahlten Urlaub. Nicht einmal 20 Tage bezahlten Urlaub gesteht man uns zu!
Die Berufsgruppen, die freiberuflich tätig sind (z.B. Notare und Rechtsanwälte) verfügen in der Regel über mehr Einnahmen als wir Tagesmütter und können für Urlaub oder eventuelle Krankheiten auch die entsprechenden Rücklagen bilden. Das können wir Tagesmütter bei der geringen Bezahlung durch die Stadt Ahlen leider nicht!
Wir können unser Honorar nicht selbstständig verhandeln.
Diese freiberufliche Tätigkeit als Tagesmutter ist in Wahrheit keine eindeutige selbstständige Tätigkeit. Die Stadt Ahlen erstattet uns die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge und die hälftigen Rentenversicherungsbeiträge, was einem Angestelltenverhältnis sehr gleich kommt.
Es gibt zahlreiche Kriterien, die dafür sprechen, dass wir Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.
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