Familie

Sicherheit und Schutz für Mutter/ Vater und Kind/er bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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23 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 27.11.2024
  2. Sammlung noch 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Mütter/Väter die ein gemeinsames Sorgerecht mit ihrem derzeitigen bzw. ex-Partner teilen, sollen sich offiziell zusammen mit ihren Kindern schützen dürfen.
Wenn ein/e Vater/Mutter sich entschließt Schutz in einem Frauenhaus bzw. Mutter/ Vater-Kind-Heim für sich und ihre/seine Kinder zu suchen, sollte es dieser Person erlaubt sowie ermöglicht werden (auch mit Hilfe der Polizei wenn nötig), mit den Schutzbefohlenen auch ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils dort unterzukommen.
Auch wenn eine physische/psychische Gewalt "nur" gegen die/den Mutter/Vater geht und nicht gegen das Kind bzw. die Kinder, sollte dass kein Kind miterleben, sehen, hören oder in irgendeiner Form und Weise mitbekommen . Wir müssen unsere Kinder vor solchen Ausbrüchen, solchen Attacken, solchen Eskalationen, solchen Anblicken und Situationen mit offizieller Hilfe von offiziellen Ämtern, Behörden, Polizei etc. schützen .
Unsere Kinder würden mit dem betroffenem Elternteil einen vorübergehenden behüteten Unterschlupf, wenigstens bis zu einem Gerichtsverfahren in einem Schutzhaus finden.
Kein/e Vater/ Mutter, sollte dem anderem sorgeberechtigten Part verbieten dürfen mit den gemeinsamen Kindern/ dem gemeinsamen Kind sich in Sicherheit bringen zu dürfen.
 
Das ist in Deutschland bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht sehr heikel, da die Sorgeberechtigten den offiziellen/ gemeinsamen Aufenthaltsort bestimmen können bzw. müssen und sich der gewalttätige Erziehungsberechtigte oft dagegen stellt, wenn sein Opfer mit den gemeinsamen Kindern nach Sicherheit und Schutz in so einer Einrichtung sucht.
Auch wenn Kinder den gewöhnlichen Aufenthaltsort z.B. beim Vater haben, der jedoch die Mutter vor den Augen des Kindes/ der Kinder immer wider körperlich oder psychisch misshandelt/ missbraucht, sollte es ihr ermöglicht werden, mit den Schutzbefohlenen in eine sichere Unterkunft gebracht zu werden.
 
Wenn wir durch das fehlende Einverständnis des/ der Vaters/ Mutter, dazu gezwungen werden, sozusagen unsere Kinder zurück zu lassen und alleine in eine Schutzeinrichtung zu gehen, bleiben wir oft aus Sorge und Angst, in diesem für unsere Kinder (sowie uns selbst), gefährlichem Umfeld, um die Kleinen nicht aus den Augen zu verlieren, in der Hoffnung, vermeiden zu können, dass der aggressive Partner bzw. Ex-Partner ihnen etwas antut oder antun wird. Wir verzichten auf unser eigenes Recht, in eine Obhut zu kommen, um die Sicherheit unserer Kinder soweit nur möglich zu gewährleisten. Wir ertragen die Situationen weiter. Weinen, leiden, sind machtlos und lassen Schlimmeres über uns ergehen um weiterhin in der Nähe unserer Kinder bleiben zu können.
Wir ertragen diese Schmerzen und Qualen in physischer sowie psychischer Form, bis wir daran irgendwann kaputt gehen und müssen uns dann von Ärzten und Therapeuten behandeln lassen.
Im schlimmsten Fall sind unsere Kinder, die wir in Geborgenheit wissen wollten, traumatisiert von den Ereignissen und müssen selbst therapiert oder einer anderen Form behandelt werden.
 
 
Zusammenfassend sage ich, es muss jeder Mutter, jedem Vater, ermöglicht werden, mit jeglicher erdenklicher Hilfe (z.B. Jugendamt, Polizei, Zeugen,...) offiziell in ein Schutzhaus mit ihrem Kind/ ihren Kindern zu dürfen auch ohne Zustimmung der Mutter bzw. des Vaters bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenigstens bis zu einem Gerichtsverfahren.
 
Es sollte uns ermöglicht werden, dieses "Aussage gegen Aussage-Prinzip" zu umgehen, bis Beweise das Gegenteil zeigen oder unsere Entscheidung zu diesem Schritt untermauern und es zu einem Gericht oder einer festgelegten offiziellen Einigung kommt.
Es sollte uns ermöglichen, bis zu diesem Zeitpunkt, mit unseren Kindern, trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts, auch ohne Zustimmung des gegenüber uns gewalttätigen Elternteils über ganz offizielle Wege in eine Schutzeinrichtung mit unseren Kindern gehen zu dürfen.

Begründung

Ich soll hier meine eigene Betroffenheit schildern.
Ich wollte meine Tochter mit mir zusammen in einer Schutzunterkunft in Sicherheit bringen.
Seit Jahren kenne ich vom Kindsvater Gewalt in jeglicher Form. Auf emotionaler Ebene muss ich zu meinem Bedauern sagen, dass er extreme narzisstische Züge hat. Wenn es nicht so läuft, wie er es möchte, wird man bestraft. In verschiedenen Arten von massiver psychischer und physischer Aggressivität. Handgreiflichkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen sowie Erpressungen, sind fast Alltag. Dies alles geschieht vor den Augen unserer Tochter. Trotz ihres noch sehr jungen Alters, merkt sie sichtlich die Tonlage. Sie sieht ihre Mutter weinend, zitternd und kauert in der Ecke knien. Sie weint in solchen Situationen auch häufig selbst.

Er nutzt meine Angst und Furcht vor ihm aus. Meine Tochter darf nicht zu mir, wenn seine Mutter sie sehen will. Dabei ist ihm egal ob sie nach mir ruft. Ich werde der Wohnung verwiesen und warte bis seine Mutter mit unserer Tochter fertig ist. Wenn ich sie dann in dieser Zeit unaufhörlich weinen höre, möchte ich natürlich zu meinem Kind. Er verweigert es strikt, da seine Mutter für ihn mehr Rechte auf Lili hat als ich.
Er drängt ihr Regeln auf, an die er sich selber nicht hält. Jeden Tag erlebe ich mit, wie er sie ignoriert. Ich höre mehrere Male nacheinander, dass er sie schimpft, dass sie das und jenes falsch gemacht hat. Ich höre nicht einmal, das etwas richtig war. Er bringt sie ohne Rücksicht zu vielen verschiedenen Leuten, bei denen er sie lässt, anstatt, dass sie zu ihrer eigenen leiblichen Mutter kommt. Er schiebt sie ab. Wenn ich nachfrage, wo mein Kind schon wider mit nicht einmal zwei Lebensjahren, zum Teil bis 21 Uhr war, werde ich zurecht gewiesen, mich da nicht einzumischen, dass ginge mich nichts an. Wenn ich auf meine Rechte als Mutter sowie Sorgeberechtigte hinweise, werde ich bestraft.
Er beutet unsere Tochter aus wo er nur kann. Beantragt für sie Betreuungsgelder, obwohl sie nie in irgendeiner Art Betreuung war. Er hat den Gerichtsbeschluss geschwärzt, in dem er sich als alleinerziehend dar stellt. Dafür erhält er ebenfalls Zuschüsse.
Als ich angefangen habe mich zu wehren und nicht mehr zu tun, was er mir befahl, als ich mich auf meine richterlich festgelegten sowie abgesprochenen Zeiten mit unserer Tochter berufen wollte, eskalierte die Situation komplett. Er sagte ich würde unsere Kleine nicht mehr sehen.
Ich fand ein Frauenhaus in der Nähe, das uns aufnehmen würde. Mit erneuter Gewalt verhinderte er dies, indem er mir mit Hilfe seiner Mutter unser Kind aus den Armen riss. Er verweigert jeglichen richterlich mir zustehenden Kontakt aus der Begründung ich hätte unser Kind ins Ausland entführen wollen. Somit ginge eine Gefahr von mir aus. Mir wurde wegen des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts von ihm verweigert sie mit mir in ein Frauenhaus mitzunehmen.

Ich habe unsere Tochter seit dem nicht mehr wider gesehen.
Trotz bestehender Rechte.
Genauso wie er es mir gesagt hatte. "Du wirst sie nicht mehr wider sehen"

In seinen Augen, hat eine Frau keine Rechte.
In seinen Augen, war es meine Aufgabe ein Kind zur Welt zu bringen um ihn finanziell abzusichern. Ich habe für ihn keinerlei Mutterrechte.
Unsere Tochter ist ein Goldesel, welcher sich nach seinen Regeln erziehen lassen soll. Welcher wegebracht wird, wenn er nervt oder man sich um ihn mal kümmern muss.

Ich bin nur eine von vielen Betroffenen mit Kind.

Es muss endlich gehandelt werden! Hier müssen Grenzen geschaffen und Türen geöffnet werden. Es kann nicht sein, dass sich in unserem, diesem sozialem Land, Mütter, sowie auch betroffene Väter vor ihren eigenen Kindern vom anderen sorgeberechtigten Elternteil, schlagen, misshandeln, bedrohen, beleidigen, erpressen, getreten, verprügeln oder ausbeuten lassen und keiner sagt, dass das, was die Kleinen da sehen oder gesehen, hören oder gehört, mitbekamen oder mitbekommen haben, kein Grund ist, um sie in in ein Schutzhaus mitnehmen zu dürfen, wenn der Vater bzw. die Mutter das nicht will...

Ich persönlich habe schon den Satz gehört: " Die Gewalt richtet sich ja gegen die Mutter, nicht gegen das Kind "
Und wie lange soll das dann so weitergehen? Bis es anfängt auch körperlich gegen die Kinder zu gehen? Oder bis diese Dinge die sie gesehen oder gehört haben sich so stark verinnerlichen, dass es zu einem tiefen Trauma kommt? Falls die Psyche nicht bis dahin schon gelitten hat. Unsere Kinder verstehen und speichern unterbewusst mehr ab, als es uns als Eltern manchmal bewusst ist. Als Kleinkinder, brauchen sie mindestens eine konstante Bezugsperson (am besten natürlich wenigstens einer der Elternteile)die ihnen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Obhut geben kann. Falls das eben durch ein Schutzhaus sein muss, ist es auch nicht auf ewig sondern auf absehbare Zeit.
Unsere Kinder sollten uns lachen und nicht weinen sehen.

Deshalb: Schutz trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht!

(Den Namen meiner Tochter ist hierfür geändert)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Anna-Maria Daudrich aus Maxhütte-Haidhof
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.11.2024
Petition endet: 26.05.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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Warum Menschen unterschreiben

Eine Petition, die Müttern und ihren Kindern ermöglicht, häuslicher Gewalt gezielt zu entfliehen, ist von großer Bedeutung. Sie setzt sich dafür ein, Schutzräume und Unterstützungsangebote zu schaffen, die den Betroffenen helfen, ein Leben in Sicherheit und Würde aufzubauen. Häusliche Gewalt hat gravierende körperliche und psychische Folgen, besonders für Kinder. Durch gezielte Maßnahmen können langfristige Traumata verhindert und Familien gestärkt werden. Diese Petition ist ein Schritt, um den Schutz von Frauen und Kindern gesetzlich und gesellschaftlich zu verankern.

Eine schlimme Geschichte, die die Petentin da schildert. Und ich fürchte, so etwas in der Art kommt wahrscheinlich nicht einmal selten vor. Es muss unbedingt eine schnelle und adäquate Lösung für solche und ähnliche Fälle her. Allerdings frage ich mich, wie es verhindert werden könnte, dass der gewalttätige Elternteil nicht einfach den Spieß umdreht, sich das Kind schnappt, "Schutz" sucht und dabei behauptet, der andere Elternteil sei gewalttätig. Denn solchen Menschen, die so mit anderen Menschen umgehen, ist leider so ziemlich alles zuzutrauen - außer, dass sie sich tatsächlich plötzlich bessern und das wirklich nie wieder tun (wie es viele immer wieder beteuern und dann doch wieder zuschlagen).

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