Sport

Pferdefreunde, die für sich und die nächsten Generationen ein größeres Reit- und Fahrnetz fordern!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Lewe

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Markus Lewe

Aufruf zur Erweiterung der Reit-und Fahrwege in den Gebieten der Borkenberge (Haltern am See) WASAG-Wälder (Haltern-Sythen) und die Weiße Venn-Geisheide (Alter Schießplatz in Haltern-Lavesum)

Begründung

Was wir wollen: 1. Reiten und Fahren in den Gebieten der Borkenberge, WASAG-Wälder und die Weiße Venn-Geisheide (Alter Schießstand in Lavesum) soll erlaubt werden. 2. Am „Runden Tischen“ sollen die Reit- und Fahrwege mit den verschiedenen Interessenvertretern abgestimmt werden. 3. Vorurteile gegenüber Reitern und Kutschfahrern müssen ausgeräumt werden.

  1. Sind die neuen Rechte von 16.10.2016 für die oben genannten Gebiete auch wirksam?

Neues Reitrecht in NRW von 16.10.2016

Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auf allen Fahrwegen gestattet (lifePR) (Münster, 18.11.2016) Das Reiten in Feld und Wald war bisher im Landschaftsgesetz (LG) geregelt. Dieses wurde jetzt durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) abgelöst. Dort wurden die Regelungen für das Reiten zum Teil neu gefasst. Erfreulicherweise kann man von einer liberaleren Regelung sprechen.

Konkret:

  1. Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auf allen Fahrwegen gestattet. Nach der Definition sind Fahrwege befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.

    1. Das Verbot, Hunde mitzuführen, wurde wieder gestrichen.

    2. Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften über das Reiten.

    3. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet.

    Die Vertreter der Pferdesportverbände hatten auch Verbesserungen für das Kutschfahren angestrebt, leider ohne Erfolg.

    Das Landesnaturschutzgesetz wurde am 9. November 2016 verabschiedet und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW in Kraft.

    Zu beachten ist allerdings, dass es in Bezug auf die Regelungen zum Reiten Übergangsfristen gibt.

Das bedeutet, dass die bisherigen Bestimmungen zum Reiten in Feld und Wald weiterhin Gültigkeit haben.

Ab dem 1. Januar 2018 tritt dann die neue Reitregelung in Kraft.

Eine einheitliche Kartierung darüber, welche Regelungen für das Reiten im Wald, in den Kreisen und kreisfreien Städten Anwendung finden werden, wird vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zum 1. April 2018 veröffentlicht.

Die Vertreter der Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen, sowie der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland hatten wiederholt Gespräche mit den zuständigen Referenten im Ministerium geführt. Es bestand sogar die Gelegenheit, Minister Remmel gegenüber die Probleme beim Reiten im Gelände darzulegen.

Nach Vorlage des Gesetzentwurfs hatten die Verbände sofort reagiert. Eine gemeinsame Stellungnahme wurde verfasst und Gespräche mit mehreren Landtagsabgeordneten von verschiedenen Parteien geführt.

Im Zusammenhang mit dieser Novellierung hat sich auch auf diesem Gebiet eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis pro Pferd (APP) entwickelt.

  1. Über diesen Verein war es möglich, dass der Pferdesport in der Anhörung im Landtag am 30. Mai 2016 zu dem neuen Gesetzentwurf mündlich Stellung nehmen konnte.

    Erfreulicherweise ist festzustellen, dass sich bei dieser Novellierung zusätzlich weitere Verbände engagiert und schriftliche Stellungnahmen an den Landtag verschickt haben. Alle Schreiben waren inhaltlich sehr sachlich und fachlich formuliert.

Zu danken ist der Deutschen Reiterliche Vereinigung, dem Islandpferde- Reiter- und Züchterverband der Deutschen Schleppjagd-Vereinigung und dem Kreisreiterverband Warendorf.

Mit der neuen Regelung für den Wald wird es künftig weitreichendere Reitmöglichkeiten geben.

Den Reitern fällt die Aufgabe zu, für ein gedeihliches Miteinander zu sorgen. Dazu zählt vor allem, dass die nach wie vor erforderlichen Kennzeichen mit den aktuellen Plaketten getragen werden. Hier gibt es immer noch Defizite.

Ein mitgeführter Hund sollte für Waldbesitzer, Jäger und andere Erholungssuchende kein Ärgernis darstellen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.01.2017
Petition endet: 07.01.2018
Region: Recklinghausen
Kategorie: Sport

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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