Zulassung von sog. Monowheels im Straßenverkehr

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird die Zulassung von sog. Monowheels, d.h. einrädrige selbst fortbewegende Einräder zum klimaneutralen Transport von Einzelpersonen zur Benutzung im deutschen Straßenverkehr gefordert.Damit einhergehend wird auch die Änderung des Passus in der Straßenverkehrs-Ordnung beantragt, der besagt, dass Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, unter anderem einen Lenker, Bremsen und Beleuchtung benötigen.

Begründung

Monowheels sind eine moderne und klimaneutrale Art der Fortbewegung (wenn mit Ökostrom betrieben). Die Kriminalisierung des Bewegens eines solchen Fortbewegungsmittels im deutschen Straßenverkehr entbehrt jeglicher Logik. Dass sich aus eigener Kraft fortbewegende Fahrzeuge mit über 6 kmh einen Lenker benötigen, zeugt von der unzeitgemäßen Auslegung dieser Regel. Schließlich ist ein Monowheel bei weitem wendiger und einfacher zu lenken, als ein gewöhnlicher E-Roller. Vielmehr ist auch die Formulierung bzgl. des Vorhandenseins einer Bremse offen ausgelegt. Eine Rekuperation (auf diese Art bremst das Monowheel) ist auch eine Bremse. Der Fahrer könnte höchstens aus Sicherheitsgründen im Dunkeln dazu verpflichtet werden, eine Beleuchtung mit sich zu tragen. Die meisten Monowheels sind von sich aus mit einem Bremslicht und farblichen Erkennungslichtern ausgestattet. Diese Fahrzeuge wären ein absoluter Mehrwert im deutschen Straßenverkehr, da sie mitunter zum Erfolg der Klimaagenda der Bundesregierung beitragen. Der Mehrwert dieser Fahrzeuge wird auch im europäischen Ausland anerkannt. Dort sind solche Fahrzeuge mehrheitlich zur Benutzung im Straßenverkehr zugelassen. Tatsächlich ist keine erhöhte Unfallgefahr bzw. Unfallquote durch Benutzung von Monowheels zu erkennen. Die Pflicht zur Versicherung nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes wird hiermit nicht angezweifelt. Es wird lediglich auf eine Zulassungsfähigkeit von Monowheels für den deutschen Straßenverkehr plädiert.

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