Region: Berlin
Bürgerrechte

Zulassung der erlangten Blutprobe als Beweismittel vor Gericht !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amtsgericht Tiergarten

1.050 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.050 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Amtsgericht Tiergarten

Ich fordere das Amtsgericht Berlin Tiergarten zur Zulassung der Blutprobe des betrunkenen Polizisten auf. Diese Blutprobe wies eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille auf und ist für eine "gerechte" Straffindung relevant! Durch einem vom Polizisten verursachten Unfall wurde am 29.01.2018 eine 21-jährige Frau getötet!

Begründung

Am 29.01.2018 kam es in Berlin zu einem schweren Verkehrsunfall bei dem die 21-jährige Fabien Martini tödlich verunglückte! Am Unfall war das Fahrzeug von Fabien Martini sowie ein Streifenwagen der Berliner Polizei beteiligt. Laut Medien befand sich der Streifenwagen auf einer Einsatzfahrt und fuhr mit Sonderrechten. Die Besatzung des Polizeifahrzeuges fuhr mit einer Geschwindigkeit von exakt 136 KM/H durch einen Tunnel. Üblich sind bei einer solchen Einsatzfahrt und den örtlichen Gegebenheiten etwa 70/80 KM/H. Der Einsatzwagen fuhr also etwa 50 KM/H zu schnell. Die Geschwindigkeit von 136 KM/H wurde am Ende des Tunnels auf einer Anhöhe welche kurvig verläuft erreicht. Somit war nicht erkennbar wie sich der Verkehr nach der Anhöhe verhält! Die 21-jährige Fabien Martini befuhr die besagte Straße hinter dem Tunnel. Beim Linksabbiegen kam es dann zum Horrorcrash! Mit einer Geschwindigkeit von genau 93 KM/H krachte der Streifenwagen der Berliner Polizei in Martinis Kleinwagen. Fabien Martini hatte keine Chance zu reagieren geschweige denn auszuweichen!
Nach etwa 30-Minütiger Reanimation erlag Fabien Martini noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Eine Blutprobe beim fahrenden Verursacher des Unfalls, also des Polizisten Peter G. ergab eine Alkoholkonzentration von 1,1 Promille im Blut. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin verzichtete auf eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer, weil wohl nur eine statt wie vorgeschrieben eine zweite Blutprobe vom Polizisten entnommen wurde!
Verurteilt wurde der Polizist zu 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung wegen "fahrlässiger Tötung".
Die Begründung des Gerichts: Der Polizist hätte niemals so schnell fahren dürfen! Trotz Blaulicht trotz Sirene. Am Ende des Tunnels wären höchstens 60 Kilometer pro Stunde gerechtfertigt gewesen!
Die Blutprobe des Polizisten wurde nicht als Beweismittel zugelassen, Die Staatsanwaltschaft hat zunächst wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer angeklagt. Diese Anklage musste aber nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Die Beschlagnahmung sei rechtswidrig gewesen.
Ich und alle Unterzeichner dieser Petition fordern das Amtsgericht Berlin Tiergarten auf, die entnommene Blutprobe des Polizisten als Beweismittel zuzulassen! Die Ergebnisse dieser Blutprobe dürften zu einer "Fairen" Urteilsfindung beitragen!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/prozess-im-fall-fabien-martini-polizist-peter-g-zu-14-monaten-haft-auf-bewaehrung-verurteilt/26720122.html
Anklage gegen Berliner Polizisten: 52-Jähriger fuhr betrunken im Dienst Frau tot (rtl.de)
https://www.welt.de/vermischtes/article222587586/Berlin-Polizist-wegen-fahrlaessiger-Toetung-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/12/bewaehrungsstrafe-fabien-berlin-toedlicher-autounfall-polizist.html
https://www.focus.de/panorama/welt/unfall-am-berliner-alexanderplatz-polizist-fuhr-21-jaehrige-fabien-m-tot-anklage-gegen-beamten-erhoben_id_11480256.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.01.2021
Petition endet: 02.03.2021
Region: Berlin
Kategorie: Bürgerrechte

Noch kein PRO Argument.

Rechtstaatlichkeit muss sein. Mich stört das Umfeld. Wer hat zu verantworten, dass keine 2. Blutprobe gemacht wurde? Ermittlungen gegen den Vorgesetzten und den Beifahrer sind nötig. War das Trinken des Kollegen bekannt? Ich bin für Strafe, aber gegen Rache.

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