Soziales

Weiterleitung der "Soli"- Mittel an die Länder und Kommunen zur Unterstützung der Asylbewerber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundes
1 Unterstützer 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ich bitte aufgrund der aktuellen Situation um temporäre Weiterleitung der "Soli"- Mittel an die Länder und Kommunen, welche akut mit der Beherbergung und Integration von Asylbewerbern zu kämpfen haben.

Die Höhe der Weiterleitung soll 100 % der Anteile der im aktuellen Solidarpakt mit Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbarten prozentuellen Anteile betragen.

Begründung

Die Aktuelle Lage ist weder für die Länder noch speziell für die einzelnen Kommunen tragbar. Das Aufkommen des Solidaritätszuschlages steht alleine dem Bund zu. Der Solidarpakt zwischen Ländern und Bund regelt die Höhe der Abgaben des entrichteten Steueranteiles. Dieser dient zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Der oben genannte Faktor hat sich zweifelsohne stark verändert, sodass der genannte Zuschlag an anderen Stellen dringender benötigt wird. Ohne Zweifel stellen fehlende Unterkünfte für Menschen ein infrastruktuelles Defizit dar. Weitere Ausführungen spare ich mir aufgrund dieses gewichtigen Argumentes an dieser Stelle.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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