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Петицията не беще уважена
Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .
Петицията е адресирана до: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es dem Einzelhandel möglich sei, Gesamtbeträge (Kassenzettel) auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abzurunden. Bei Gesamtbeträgen, welche auf 1,2,6 und 7 enden, wird abgerundet. Bei Gesamtbeträgen, welche auf 3,4,8 und 9 enden, wird aufgerundet. Bei Kartenzahlung wird nicht auf- bzw. abgerundet. Geschäfte, welche nach dieser Regelung arbeiten, müssen durch ein spezielles Piktogramm im Eingangsbereich oder an der Kasse gekennzeichnet sein.
Причина
Durch diese Maßnahme wird es ermöglicht, weitgehend auf 1 und 2 Cent Münzen zu verzichten. Die Bundesrepublik müsste daher weniger dieser Münzen prägen lassen, was zu Einsparungen führen wird, da diese Werte, laut dem ehem. EU-Währungskommissar Olli Rehn, in der Produktion teurer sind, als deren Wert. Weiterhin müssten sich Ladenbetreiber nicht mehr so viel Wechselgeld holen und der Kunde hat weniger Kleingeld, welches er eigentlich nicht wirklich benötigt. Die 1 und 2 Cent Münzen bleiben weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, was das ganze Verfahren deutlich vereinfachen würde. Ein ganz ähnliches Verfahren ist am 1. Oktober 2014 in Belgien in Kraft getreten. Auch die Niederlande arbeiten mit einem Auf- bzw. Abrundungssystem. Finnland hat diese Münzen erst gar nicht eingeführt. Zudem werden durch die Umsetzung dieser Petition psychologisch wirkende Schwellenpreise eingedämmt.
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Изтегли (PDF)Информация за петицията
Петиция започна:
10.12.2014 г.
Петицията приключва:
17.02.2015 г.
Регион:
Германия
категория:
Новини
-
Pet 2-18-08-6010-015493
Währungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll ein Wegfall von 1 und 2 Cent-Münzen erreicht werden, die Preise
sollen entsprechend auf- oder abgerundet werden.
Im Einzelnen wird ausgeführt, bei Gesamtbeträgen, die auf 1, 2, 6 und 7 endeten,
solle auf 0 oder 5 abgerundet werden. Im Gegenzug solle bei Gesamtbeträgen, die
auf 3, 4, 8 und 9 enden auf 5 bzw. 0 aufgerundet werden. Weiterhin solle bei
Kartenzahlung eine Rundung entfallen. Außerdem sollten Geschäfte, die nach dieser
Regelung... по-нататък