Verlängerung der Kündigungsfrist im § 563a BGB von 4 Wochen auf mindestens 3 Monate

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, die Frist zur außerordentlichen Kündigung im Falle des Todes eines Mitmieters nach § 563a BGB von vier Wochen auf mindestens drei Monate zu verlängern.

Begründung

Wenn einer der Mietvertragspartner verstirbt, hat der verbleibende Mieter ein Sonderkündigungsrecht, welches er innerhalb von 4 Wochen ausüben muss.Wortlaut im BGB:§ 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern(2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.Diese Frist ist nach meiner Auffassung deutlich zu kurz, da nach dem Tod eines Partners (insbesondere bei älteren Menschen) sehr viele sachliche als auch emotionale Aspekte zusammen kommen und zu be- und zu verarbeiten sind. Für den verbleibenden Mieter würde eine Fristverlängerung, insbesondere bei Mietverträgen, die einen Kündigungsausschluss beinhalten, eine realistischere Möglichkeit geben, dieses Recht umzusetzen.

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