16 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Frist zur außerordentlichen Kündigung im Falle des Todes eines Mitmieters nach § 563a BGB von vier Wochen auf mindestens drei Monate zu verlängern.
Begründung
Wenn einer der Mietvertragspartner verstirbt, hat der verbleibende Mieter ein Sonderkündigungsrecht, welches er innerhalb von 4 Wochen ausüben muss.Wortlaut im BGB:§ 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern(2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.Diese Frist ist nach meiner Auffassung deutlich zu kurz, da nach dem Tod eines Partners (insbesondere bei älteren Menschen) sehr viele sachliche als auch emotionale Aspekte zusammen kommen und zu be- und zu verarbeiten sind. Für den verbleibenden Mieter würde eine Fristverlängerung, insbesondere bei Mietverträgen, die einen Kündigungsausschluss beinhalten, eine realistischere Möglichkeit geben, dieses Recht umzusetzen.
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Petition gestartet:
27.09.2022
Petition endet:
11.11.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.