Região: Alemanha

Verbraucherschutz - Biologisch abbaubare Aufkleber für Obst und Gemüse

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag

780 Assinaturas

A petição não foi aceite.

780 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Aufkleber, die direkt auf die Schale von Obst oder Gemüse aufgebracht werden, in Zukunft 100% biologisch abbaubar sein müssen.

Razões

Gerade bei Obst und Gemüse, dessen Schale nicht mit verzehrt wird, wie etwa Bananen oder Kiwis, werden oftmals (meist daumennagelgroße) Aufkleber aufgebracht, etwa um dem Kunden Herkunfts- oder Produktionssiegel (z.B. Biosiegel) deutlich zu machen. Da sich aber die wenigsten Menschen Gedanken darüber machen, landen diese Aufkleber i.d.R. zusammen mit den Schalen in der Biotonne oder auf dem Kompost. Die meisten dieser Aufkleber bestehen jedoch aus nicht kompostierbaren Materialien (z.B. Plastik) und müssten daher eigentlich in die Restmüll- oder Recyclingtonne - ein Problem, das einfach behoben werden könnte, wenn man dafür sorge trüge, dass die Aufkleber zusammen mit den Schalen verrotten könnten, ohne dabei Müll im Boden zu hinterlassen.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 01/03/2012
Petição termina: 10/04/2012
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 3-17-10-7125-034360Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent verlangt eine verpflichtende Regelung, dass Aufkleber, die auf der Schale
    von Obst oder Gemüse aufgebracht werden, biologisch abbaubar sein müssen.
    Er führt...
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    Pet 3-17-10-7125-034360Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent verlangt eine verpflichtende Regelung, dass Aufkleber, die auf der Schale
    von Obst oder Gemüse aufgebracht werden, biologisch abbaubar sein müssen.
    Er führt aus, dass diese Aufkleber in der Regel zusammen mit den Schalen der
    Produkte in die Biotonne oder auf dem Kompost entsorgt würden, obwohl sie
    grundsätzlich anderweitig zugeordnet werden müssten, z.B. in die Restmüll- oder
    Recyclingtonne.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages diskutiert wurde. 780 Mitzeichnende haben das Anliegen
    unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen
    Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem Anliegen Stellung zu
    nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
    Ergebnis:
    Einige EU-Vermarktungsnormen, z.B. für Äpfel, Birnen, Gemüsepaprika, Kiwis,
    Pfirsiche/Nektarinen, Tafeltrauben und Zitrusfrüchte sowie UNECE-Normen, d. h.
    Normen der United Nations Economic Commission for Europe, regeln die
    Beschaffenheit des Obstes und Gemüses, woraus die Forderung abgeleitet ist, dass
    die auf den Erzeugnissen angebrachten Aufkleber beim Entfernen weder
    Klebstoffrückstände noch Beschädigungen der Schale verursachen dürfen. Eine
    spezifische Beschaffenheit des Materials der Aufkleber enthalten die Regelungen
    nicht. Es handelt sich nach den Ausführungen der Bundesregierung im Regelfall um
    Etiketten aus nassfestem Papier. Es ist zutreffend, dass diese Art Etiketten im
    Rahmen der Bioabfallverwertung Fremdstoffe sind. Idealerweise sollten sie daher

    nicht mit Obstschalen und Gemüseresten in die Biotonne gegeben, sondern zuvor
    entfernt werden.
    Wie der Petent feststellt, ist dies in der Praxis häufig nicht der Fall, so dass der
    Einsatz von biologisch abbaubaren Materialien sinnvoll wäre, zumal entsprechende
    Wirkstoffe/Materialien und Klebstoffe für diesen Bereich auch grundsätzlich verfügbar
    sind.
    Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass die Etiketten sowohl gewichts- als
    auch volumenmäßig bei der Bioabfallverwertung keine große Rolle spielen. Auch
    wenn sie sich bei der Bioabfallbehandlung nicht abbauen und damit in den
    Komposten oder Gärrückständen noch vorhanden sind, zersetzen sie sich mit der
    Zeit im Boden. Aufgrund der Materialzusammensetzung des nassfesten Papieres
    könne ein Transfer von Schadstoffen oder langfristig vorhandenen unerwünschten
    Fremdstoffen in den Boden ausgeschlossen werden.
    Die gewünschte verpflichtende, generelle Vorgabe erscheint nach Auffassung des
    Petitionsausschusses daher unverhältnismäßig, zumal von den Bundesländern,
    deren Aufgabe der Vollzug der Bioabfallverordnung ist, diese Etiketten bislang weder
    bei der Bioabfallbehandlung noch bei der Aufbringung von Komposten oder
    Gärrückständen auf Böden als Problem mitgeteilt worden sind. Das BMELV hat auch
    bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. nachgefragt, das die Auffassung der
    Bundesregierung bestätigt hat. Bei den im Rahmen der Gütesicherung regelmäßig
    durchgeführten Kontrollen seien derartige Etiketten bislang nicht in Erscheinung
    getreten.
    Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
    entsprochen wurde.

    Begründung (PDF)

Die Debatte um die Aufkleber ist wichtig und richtig. Ich möchte gern wissen, welche Inhaltsstoffe in dem Klebematerial enthalten sind und wie weit diese in das Obst und Gemüse eindringen. Wie gesundheitsschädlich sind diese Stoffe?

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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