Verkehr

Verbot von Nachtflügen Flughafen Leipzig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Sachsen-Anhalt
562 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

562 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern die Einschränkung der Flugbewegungen am Flughafen Leipzig/Halle im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 auf solche Flugzeuge, die ICAO Annex 16 Chapter 4 entsprechen oder die ICAO Annex 16 Chapter 3 entsprechen und in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthalten sind.

Mit der Umsetzung dieser Forderung könnten insbesondere die sehr lauten Flugzeuge vom Typ AN 124 und AN 12 nachts nicht mehr verkehren.

Begründung

Am Flughafen Leipzig/Halle besteht eine unbeschränkte Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärtransporte. Die vorgeschriebenen rein passiven Schallschutzmaßnahmen reichen nicht aus, um gesundheitliche Folgen des daraus resultierenden erheblichen Nachtfluglärms für die betroffene Bevölkerung ausreichend abzumildern. Dies ist auch das Ergebnis neuerer medizinischer Feldstudien, u. a. im Umfeld des bezüglich der Fluglärmbelastung vergleichbaren Flughafens Köln-Bonn. Zur spürbaren Verminderung des akut gesundheitsgefährdenden Nachtfluglärms sind daher aktive Schallschutzmaßnahmen unabdingbar. Das geforderte nächtliche Verkehrsverbot von Flugzeugen, die nicht in der sog. Bonusliste enthalten sind, entspricht der geübten Praxis an für Nachtflüge geöffneten deutschen Flughäfen, z. B. auch am Flughafen Köln-Bonn, welcher eine mit Leipzig vergleichbare Bedeutung für den Expressfrachtverkehr hat. Schon wegen des Anteils der nach Einführung der Bonusliste nachts unstatthaften Flüge von weniger als einem Prozent an den nächtlichen Flugbewegungen wird diese Regelung die Wirtschaftlichkeit des Flughafens praktisch nicht beeinträchtigen. Jedoch würden dadurch ca. 42 Prozent der sehr lauten Überflüge mit über 80 dB(A) Spitzenpegel ca. 89 Prozent der besonders lauten Überflüge mit über 85 dB(A) Spitzenpegel sowie alle extrem lauten Überflüge mit > 90 dB(A) Spitzenpegel, jeweils gemessen an einer Messstation des Flughafens im Abstand von ca. 13 km von der Start- und Landebahn, entfallen. Dies würde eine merkliche Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Bürger bedeuten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Nachtflüge über dicht besiedeltes "Stadtgebiet" (Leipzig-Süd) die gegen 00:30 Uhr im 5 minuten Tackt stattfinden, sind ruhestörender Lärm. Die Einflugschneise sollte über Felder oder dünnbesiedeltes Land gehen. So etwas ist unverantwortlich! Was passiert denn, wenn da mal was schief geht? Ein Häuserblock wurde ja lange nicht mehr von einem Flugzeug getroffen...

Der Flughafen ist nicht nur wegen des Lärmes illegal . Dieser besitzt auch technische Mängel . Es ist zudem kein Vertrümmerungsschutz von Flugtrümmern oder sich auskipenden Ladungen vorhanden . Die dazu notwendigen hohen Sicherungswände fehlen. Eine Maximalentfernung von 150 m von Starts und Landungen zur Stadtrandbebauung dürfte nicht genehmigungsfähig sein . Auch die Flugzeiten Sonntags und Feiertags stellen den Flughafen in Frage . Das damalige Vertragsverfahren unter Tiefensse ist für sich gesehen unter dem Verdacht gegenseitiger Korruption gegeben . Meike Lettau

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