Unbemerkte Bild- und Tonaufnahmen durch Produkte/Geräte

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Sammlung beendet

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Anpassung der Gesetze dahingehend gefordert, dass hart gegen Geräte vorgegangen wird, die Geschehnisse in der eigenen Wohnung unbemerkt aufzeichnen (können).

Begründung

i.Wer in seinen eigenen Wänden seine Ruhe dergestalt haben will, daß man nur bei Vorliegen der gesetzlichen und richterlichen Voraussetzungen abgehört wird, ist darauf angewiesen, daß keine Geräte ins Haus kommen, die das was in der Wohnung passiert, nach außen senden.Die Bundesnetzagentur warnt aktuell davor, daß zunehmend Geräte auf dem Markt sind, die Sprache oder gar Bilder aufzeichnen und unbemerkt nach draußen senden.Beispiele sind lt. Bundesnetzagentur:#####BEGINN ZITATDiese Produktkategorien können versteckte sendefähige Kameras und/oder Mikrofone besitzen: Smartwatches und Uhren, GPS-Tracker, Saugroboter, Autoschlüssel, Spielzeugautos und -puppen, Wecker, Wetterstationen, Rauchmelderattrappen, Lampen, Powerbanks, Ladekabel, Verteilersteckdosen, Futterautomaten für Haustiere.#######Ende ZitstII.Ich schlage daher folgendes vor:1) Der Verkäufer und der Hersteller müssen klar sichtbar darauf hinweisen, daß das Gerät seiner Bauart nach abstrakt und ggf. auch konkret geeignet ist, Sprache oder Videos aufzuzeichnen und zu senden.2) Die vor dem Kauf sichtbare Außenverpackung und die Innenverpackung im Karton muß klar auf die abstrake oder konkrete Eignung zum Datensammeln hinweisen. Das Datensammeln muß im Auslieferungszustand abgeschaltet sein,.3) Es wird klar dargelegt, welche Daten aus welchem Grund übermittelt werden und welche nicht: Der Hersteller schuldet dem Kunden eine Aufstellung aller Daten, die die Geräte untereinander oder ggf. über das WLAN nach draußen schicken.4) Fehlt einem Produkt die Angaben nach Punkt 1) bis Punkt 3), so ist der Kaufvertrag unwirksam. Es wird geregelt, daß der Kunde bzw. die Kundin die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises ohne Pflicht, einen Ausgleich für die Nutzung zu leisten, bis zu 5 Jahre nach dem Kauf zurück geben kann.5) Kauft man außerhalb Deutschlands und fehlen den nach Deutschland gelieferten Waren die Angaben nach Punkt 1) bis Punkt 3), so sind die Hersteller neben den Vertragspartnern der im Inland bestellenden Person verpflichtet, die bestellende Person so zu stellen als könne die bestellende Person das Rückgaberecht nach Punkt 4) im Inland ausüben6) Es wird ein Straftatbestand eingeführt:Die Verpackung ist nicht ausreichendVerschleierung der abstrakten Fähigkeit Daten zu sammelnVerschleierung der konkreten Fähigkeit, Daten zu sammeln bei übersandten Waren ist die Datenübermittlungsfunktion bei Ankunft nicht deaktiviertDie Daten, die das Gerät in jeder Einstellung übermittelt werden nicht richtig bzw. nicht vollständig kommuniziert oder verschleiertEs werden Daten übermittelt, um ein Personen- bzw. Nutzerprofil der in der Wohnung lebenden Person(en) zu erstellen.III.Das SurfenSchritt 1: Über den Webbrowser wird an die Lautsprecher des PCs ein akustisches Signal übermittelt das man nicht hören kann.Schritt 2: Das elektronische Gerät übermittelt das Signal zurückSchritt 3: Man fügt die Daten zusammen

Link zur Petition

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