224 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:1. Die Abschaffung der 19%-Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel für Frauen.2. Die Abschaffung der 19%-Mehrwertsteuer auf Verhütungsmittel wie Kondome.
Begründung
Hygieneartikel sind für den Großteil der weiblichen Bevölkerung insofern lebensnotwendig, als ein Wegfall dieser Artikel zur Folge hätte, dass viele Frauen während ihrer Menstruation ihre üblichen Tätigkeiten nicht ausüben könnten. Während Toilettenpapier mit 7%-MwSt besteuert wird, werden nötige Hygieneprodukte für Frauen bisher nicht vermindert versteuert. Tampons, Binden und andere Hygieneprodukte sind keine Luxusartikel, sondern verhelfen Frauen zur Freiheit, sich uneingeschränkt allen Aufgaben des täglichen Lebens widmen zu können. Kondome sind ein von Männern und Frauen gleichermaßen verwendetes Verhütungsmittel, das nebenbei aber auch vor gefährlichen ansteckenden STIs (STI = sexually transmitted infections; übersetzt: sexuell übertragbare Infektionen) schützt. Auch hier halte ich einen verminderten Mehrwertsteuersatz für gerechtfertigt.Beides verhilft Menschen zu einem selbstbestimmten Leben, weshalb ich die Mitglieder des Deutschen Bundestages eindringlich bitte, sich mit dieser Problematik zu befassen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.04.2015
Petition endet:
28.05.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-08-6120-021287
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin fordert einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hygieneartikel für
Frauen und für Kondome.
Zur Begründung wird ausgeführt, Hygieneartikel seien für den Großteil der
weiblichen Bevölkerung insofern lebensnotwendig, als ein Wegfall dieser Artikel zur
Folge hätte, dass viele Frauen während ihrer Menstruation ihre üblichen Tätigkeiten
nicht ausüben könnten. Während Toilettenpapier dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz unterliege, würden notwendige... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.