65 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Staatsanwaltschaft Münster
Im UKM Münster wurden nach Sachverständigengutachten laut Prof. Ziemer mindestens zwei Säuglinge nicht "lege artis", nach den Regeln der Kunst, operiert. In einem Fall wurde die lebenserhaltende ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung, eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt. Sie wird angewendet bei Patienten, deren Lungen schwerst geschädigt sind (ARDS) und den Gasaustausch nicht mehr in dem Maß ermöglichen, um die Atemfunktion sicherzustellen) abgestellt, OBWOHL mit ECMO eine 50%-ige Überlebenswahrscheinlichkeit für das Baby bestand.
Die Staatsanwaltschaft hat den Fall VOR Erstellung eines Expertengutachtens bereits eingestellt, und NACH Erstellung nicht wiederaufgenommen. Da dieser Fall in wenigen Tagen verjähren wird, d.h. der Tod des Kindes niemals ermittelt wird, muss bei der Staatsanwaltschaft erneut ein Antrag auf Überprüfung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden. Es kann und darf nicht sein, dass Ärzte einem lebensfähigen Kind eigenmächtig (selbst nicht auf Wunsch der Eltern!) die lebensrettende Versorgung abstellen. Um hier zu Überprüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren oder ob es sich um eine mind. fahrlässige Tötung, verbotene Sterbehilfe oder vorsätzliche Tötung handelte, das Kind durch das Abstellen der Maschinen in den Tod gehen zu lassen, muss die Staatsanwaltschaft nun endlich ermitteln.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift mit, dass die Todesfälle nun auf Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen überprüft werden.
Sollte sich herausstellen, dass die Ärzte, wie der Gutachter feststellte, nicht nach den Grundsätzen der ärztlichen Kunst arbeiteten, so muss der/die Verantwortliche/n ermittelt werden.
https://www.ivz-online.de/lokales/muensterland_artikel,-%E2%80%9ENicht-nach-den-Regeln-der-Kunst%E2%80%9C-_arid,47184.html -Julia Gottschick- Erst eine falsche Diagnose, dann eine Operation, die nicht hätte sein müssen. Das Resultat: ein bis dato lebensfähiger Säugling, der wenig später starb. „Das war nicht nach den Regeln der Kunst,“ befand Prof. Gerhard Ziemer, Leiter der Klinik für angeborene Herzfehler bei Erwachsenen an der Universitätsklinik in Chicago und anerkannter Experte für Kinderherzchirurgie. Als vom Landgericht Münster bestellter Sachverständiger analysierte der 58-Jährige gestern zwei Fälle von Säuglingstod am Uniklinikum Münster (UKM).
Begründung
In Deutschland muss kein Kind sterben, weil keine medizinischen Hilfen vorhanden wären. Wenn man einem Kind, das hilflos ist und das ein Lebenrecht hat wie jeder andere Mensch, aber die lebensrettende Massnahme nicht etwa nur versagt (weil sie zu weit entfernt ist etwa) sondern sie ihm TROTZ vorhandensein wieder entzieht, dann muss dies in einem Rechtstaat zumindest dazu führen, dass die zuständige Justizbehörde ermittelt, ob etwaige strafbare Handlungsweisen vorliegen. Es kann und darf nicht so sein, dass jeder Arzt nach seinem persönlichen Gusto entscheidet, wer lebt und wer stirbt. Sonst würde es bei jedem unerwünschten Baby ausreichen, dass die Eltern das Kind ablehnen und dem Arzt grünes Licht geben, um das Kind unversorgt sterben zu lassen. Wir als Gesellschaft sind verpflichtet, wenn wir derlei Sachverhalte erfahren, uns auf die Seite derer zu stellen, die keine Stimme mehr haben. Wir sind gehalten, notfalls auch Strafanzeige zu stellen, bevor noch weitere Kinder auf die gleiche Weise sterben.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.12.2012
Petition endet:
06.01.2013
Region:
Münster
Kategorie:
Debatte
Angeblich seien die Eltern nicht mit einer möglich werdenden Herztransplantation einverstanden gewesen, weswegen die lebenserhaltenden Massnahmen dann (wie gutachterlich bereits gerügt wurde) abgetellt worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt von Herztransplantation noch gar keine Rede sein konnte. Ein Abschalten der laufenden ECMO liegt nicht mehr im alleinigen Entscheidungsrahmen der Eltern, sondern es wäre eine Ethikkommission zu befragen, bevor man einem Menschen das Lebensrecht abspricht.
Noch kein CONTRA Argument.