Telemediengesetz (TMG) - Änderung der Impressumspflicht in Form einer Impressums-ID

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition soll eine Änderung der Impressumspflicht in Form einer Impressums-ID über eine zentrale Vergabestelle, wie z. B. der Bundesnetzagentur oder einer EU-Institution erreicht werden, um auch die Kontaktdaten (private Anschrift etc.) der Personen zu schützen. Dadurch wäre der Seitenbetreiber stets ermittelbar bei berechtigten Anliegen.

Begründung

In Deutschland gilt eine Impressumspflicht. In der jetzigen Form hat jeder Einsicht darauf. Ich sehe darin eine Datenschutzverletzung von natürlichen Personen, die eine Website/Blog etc. betreiben. Wenn eine Institution jedem der gerne eine Website betreiben möchte, auf Anfrage eine Art Kennung, im folgenden Impressums-ID, vergeben würde, könnte der Inhaber einer Website ohne Probleme bei berechtigten Anliegen von offizieller Stelle ermittelt werden. Diese Impressums-ID beinhaltet alle Kontaktdaten des Webseiteninhabers (Anschrift, Email und Telefonnummer). Mit der Impressums-ID kann der Nutzer bei einem Hoster den Webspace beantragen für seine Website zu hosten, ohne nicht. Der Vorteil für den Websitebetreiber ist, er muss nicht seine private Anschrift öffentlich in das Internet stellen, dennoch ist gewährleistet, dass bei berechtigten Anliegen der Seitenbetreiber eindeutig ermittelbar ist über eine offizielle Institution. Dies schützt auch den Seitenbetreiber davor, dass von Personen mit unberechtigtem Interesse an den persönlichen Daten des Betreibers, keine Gefahr ausgeht und ihm kein Schaden entsteht.Am besten vergleichbar ist es mit einer Zulassungsstelle. Die Impressums-ID ist das digitale Autokennzeichen und der "Halter" kann von offizieller Seite ermittelt werden, bei berechtigtem Interesse.Ich beziehe mich dabei auf natürliche Personen, maximal Personen mit einem Nebengewerbe ohne Handelsregistereintrag und Geschäftsadresse. Die privaten Daten (Anschrift & Telefonnummer) dieser Personen sollten aus meiner Sicht geschützt werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.05.2018
Petition endet: 31.07.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-09-22630-007017
    66822 Lebach
    Telemediengesetz (TMG)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Impressumspflicht dergestalt gefordert, dass die
    Informationspflicht über die Kontaktdaten auch durch die Angabe einer von einer
    zentralen Vergabestelle zugewiesenen Impressums-ID erfüllt werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine zentrale
    Vergabestelle, wie z. B. die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
    Post und Eisenbahnen oder eine EU-Institution, einem Webseitenbetreiber... weiter

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