Region: Bayern
Kultur

Tanzverbote an den stillen Feiertagen in Bayern abschaffen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

266 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

266 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

In Bayern gibt es derzeit 7 stille Feiertage, an welchen ein zeitweiliges Tanzverbot von 2 Uhr beziehungsweise 14 Uhr bis 24 Uhr andauert. An Karfreitag und Karsamstag gilt sogar ein ganztägiges Tanzverbot. Somit hat Bayern neben Hessen und Baden-Württemberg das strengste Tanzverbot.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung betrifft das Tanzverbot nicht nur Tanzveranstaltungen im herkömmlichen Sinne, sondern alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen die den entsprechend ernsten Charakter der Feiertage nicht wahren. An Karfreitag und am Buß- und Bettag sind außerdem Sportveranstaltungen untersagt. Die herausragende Stellung insbesondere von christlichen Feiertagen, die das gesamte gesellschaftliche Leben beeinflusst, lässt sich nicht rechtfertigen.

Die GRÜNE JUGEND Bayern fordert deshalb die Abschaffung des Tanzverbotes an so genannten „stillen Tagen“. Dazu wollen wir eine Änderung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage.

Begründung

Kein Tanz ist illegal!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.02.2015
Petition endet: 05.04.2015
Region: Bayern
Kategorie: Kultur

Es geht beim Tanzverbot nicht um die allgemeine Ruhe an Sonn- und Feiertagen, sondern um Sondergesetze („Stille Feiertage“), teilweise für normale Werktage oder gewöhnliche Sonntage. Ähnlich wie beim 1. Mai in der DDR. Die öffentliche Ordnung ist sicher nicht in Gefahr, wenn Musik gespielt und getanzt wird, zumal bei geschlossenen Veranstaltungen. Umgekehrt werden mit solchen Scharia-Gesetzen Freiheit und Selbstbestimmung mit Füßen getreten. Das ist das eigentliche Problem. Grundrechte werden eingeschränkt (Art. 8) auf Geheiß kirchlicher Ideologen, denen Freiheit und Tanzen nicht schmeckt.

Wenn es Leute gibt, die gegen das Tanzverbot an religiösen Feiertagen sind, dann gehe ich davon aus, daß diese Leute auch den arbeitsfreien Tag nicht möchten. Dieser geht ja ebenfalls von diesem religiösen Feiertag aus! Ich würde mich unwahrscheinlich darüber freuen, wenn diese Leute sich auch für das Arbeiten an diesem Tag einsetzten. Ich arbeite in einem Beruf der keinen Feiertag kennt!! Also dann können diese Leute ja von mir aus auch in Altersheimen, Polizeidienststellen, Krankenhäusern von mir aus gerne mit den hilfsbedürftigen Menschen ein Tänzchen wagen! Die freuen sich sicherlich!!!

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