6 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 24a Absatz 2 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG - (berauschende Mittel im Straßenverkehr) zu streichen.
Begründung
In § 24a StVG Abs. 2 Satz 1 wurde definiert, dass „(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“Ferner wurde in § 24a StVG Abs. 2 Satz 3 definiert: „Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“In Art 3 GG Abs. 1 wurde definiert: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“Ergo verstößt § 24a StVG Abs. 2 Satz 1 gegen Art 3 GG Abs. 1 dies begründet sich in der Tatsache, dass Menschen ohne ärztliches Attest eine Ordnungswidrigkeit begehen und Menschen mit ärztlichem Attest keine Ordnungswidrigkeit begehen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.12.2019
Petition endet:
18.01.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.