Kultur

Strandbar Tübingen - Öffnungszeiten & WM-Übertragung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Tübingen, Herr Kaltenmark

503 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

503 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Tübingen, Herr Kaltenmark

Der Betreiber der "Strandbar Tübingen" hat von der Stadt Tübingen eine auf den 19.05.2014 datierte Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz erhalten. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis gilt in der Zeit vom 01.06.2014 bis 31.08.2014. Die Nutzungsdauer von drei Monaten darf nicht überschritten werden. Die Bewirtungszeiten wurden für den Zeitraum von 11.00 Uhr – 22.00 Uhr begrenzt.

Insgesamt wurden 49 Auflagen gem. § 5 Gaststättengesetz auferlegt.

Mit Schreiben vom 16.05.2014 wurde die gaststättenrechtliche Erlaubnis vom 19.05.2014 um folgende Auflagen ergänzt:

3b. Die Übertragung von Fußballspielen während der Fußballweltmeisterschaft ist nicht zulässig.

Die Strandbar Tübingen wäre somit der (uns) einzig bekannte Gaststätten-Betrieb in Tübingen, dem durch eine Auflage der Stadt die Übertragung von Fußballspielen während der WM 2014 untersagt worden wäre.

Begründet hat dieses "WM-Verbot" Herr Palmer vorab per eMail wie folgt:

"Ihr Anliegen, die Fussballspiele nun noch übertragen zu wollen, verstehe ich gut, kann dem jedoch aus folgenden Gründen nicht entsprechen:

  1. Vertrauensschutz. Wir haben gegenüber den Anwohnern kommunziert, dass genau das nicht eintreten wird und nach 22h immer Ruhe ist.
  2. Investitionssicherheit. Die anderen Anbieter von Public Viewings müssten eine teilweise Entwertung ihrer Vorinvestitionen hinnehmen. Das ist nicht begründbar.
  3. Sicherheit. Die ruhige Atmosphäre der Strandbar macht die Veranstaltung auf dem Dach sicher. Erfahrungsgemäß sind Fussballfans nur schwer kontrollierbar. Das Risiko von Unfällen wäre zu groß.

Ich bitte daher um Verständnis, dass wir an den ursprünglichen Genehmigung festhalten müssen und keine Fussballübertragungen zulassen können. "

Begründung

Die "Strandbar Tübingen" wurde bisher (01.06. bis 21.06.) von mehreren Tausend Menschen aufgesucht. Zahlreiche Medien & Zeitungen berichteten über das Vorhaben, die Idee, die Umsetzung und schließlich das Ergebnis. Betrieben von zwei Studenten, hat die Strandbar Tübingen durchgehend positive Rückmeldungen erhalten, anfängliche Probleme wurden schnell und zur Zufriedenheit aller bewältigt. Unserer Ansicht nach hat die Strandbar Tübingen das Stadtbild bisher sehr positiv prägen können, viele Einheimische konnten einen "Kurzurlaub (zum Teil täglichen) inmitten der Stadt" genießen und Touristen unsere Stadt aus einem vollkommen anderem Blickwinkel sehen. Viele Tübinger und regionale Unternehmen konnten sich bisher der Öffentlichkeit präsentieren und viele Menschen haben in der Strandbar einen gut bezahlten Arbeitsplatz gefunden. Aus diesen Gründen sehen wir in der "Strandbar Tübingen" keine einfache Gaststätte, sondern einen Ort, der Tübingen liebens- und lebenswert macht, zu dessen Gästen Kleinkinder, Familien, Schüler, Studenten, Erwerbslose, Rentner, Arbeiter, Touristen, ... zählen. Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass - die Öffnungszeiten pauschal bis 23:00 verlängert werden. - Fussballspiele während der WM ausnahmslos übertragen werden dürfen und die Betriebszeiten an den Spieltagen entsprechend verlängert werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.06.2014
Petition endet: 28.06.2014
Region: Landkreis Tübingen
Kategorie: Kultur

Die Verfügung ist für mich rechtswidrig. Die Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Verordnungsgeber für die Dauer während der WM den Lärmschutz gelockert hatInverstitionsschutz berührt Artikel 3 GG und Art. 12 GG und ist angesichts des geringen Aufwandes nicht überzeugend. Einen Konkurrenzschutz als solchen gibt es nicht und wenn die Behörde unter Berufung auf diesen Grundrechte einschränken möchte, so muss sie auf jeden Fall eine gesetzliche Grundlage anführen. Die Berufung auf Sicherheit überzeugt nicht: Wieso ist die Strandbar gefährlicher als andere Lokale?

Dass man als Bürger oder Gaststättenbetreiber in den eigenen Räumen nicht machen darf, was man möchte, sondern der Willkür der Politik ausgesetzt ist, ist lange bekannt. Dass die konservativen Anwohner in Tübingen einen besonderen Schutz genießen, ebenso. Und wer in Deutschland eine Unternehmung wagt, dem werden Steine in den Weg gelegt, der wird vom Finanzamt bestraft und eben auch mit Auflagen gegängelt. Das ist alles nicht neu und, wiewohl mein größter Respekt jedem gilt, der es trotzdem versucht, ändert daran auch eine Petition nichts.

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