Region: Mainz
Bild der Petition Straftaten durch Richter und Staatsanwälte

Straftaten durch Richter und Staatsanwälte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizministerin, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz
4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit dieser Petition wird beantragt einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um die Frage zu klären, ob Beteiligte bei den Justizbehörden Mainz (Staatsanwälte und Richterin am Amtsgericht), sowie der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, alle unter der Dienstaufsicht von Justizminister Dr. Bamberger stehend, in einem Verfahren gegen einen Bürger vor dem Amtsgericht Mainz, unter Ausnutzung und dem Schutz Ihres eigenen Amtes in strafrechtlicher Weise in das Verfahren eingegriffen und dieses beeinflusst haben. Konkret steht hier der Verdacht der vorsätzlichen Rechtsbeugung, vorsätzlichen Fahrlässigkeit und in Folge der Strafvereitelung im Amt im Raum. Dabei geht es im wesentlichen um die Klärung der Frage, ob die Beteiligten Justizbeamten durch ihr Handeln sowie die Art und Weise der Verfahrensführung vorsätzlich und damit auch strafrechtlich relevant gegen das Grundgesetz § 1 Abs. 3; § 3 Abs. 1; § 103 Abs. 1 verstoßen haben. Dass sie sich dabei eines Gutachters bedienten, der im Verdacht steht, vorsätzlich auf deren Weisung ein falsches Gutachten abgegeben zu haben wäre ein weiterer Prüfungspunkt. Insbesondere dieser Gutachter hat bereits in der Vergangenheit wegen spektakulärer Falschgutachten für erhebliches Medieninteresse gesorgt. In Folge waren aufgrund der o. g. Vorwürfe gegen die beteiligte Richterin und Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Mainz, Strafanträge wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung und vorsätzlichen groben Fahrlässigkeit erstattet worden, was aber durch die gleiche Justizbehörde nicht verfolgt wurde. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob der Dienstvorgesetzte Justizminister Dr. Bamberger in ausreichendem Maße die Kontrolle über seine ihm unterstellten Behörden hat und ob er im konkreten Fall überhaupt hinreichend Maßnahmen der Dienstaufsicht ergriffen hat. Es soll darüber hinaus generell erreicht werden, dass die beteiligten Beamten bei den Justizbehörden (Staatsanwälte und Richter) in dem jeweils betroffenen Fall, bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung oder vorsätzlichen Fahrlässigkeit, einer genauen Prüfung, z. B. durch ein unabhängiges Gremium aus Rechtswissenschaftlern, Anwälten und ggfs. Volksvertretern zu unterziehen sind. Diese Prüfung sollte sich auch auf den konkreten Fall beziehen.

Begründung

Die Praxis zeigt, dass bei Strafanträgen gegen Richter und Staatsanwälte (alle Instanzen) aufgrund des Vorwurfs der vorsätzlichen Rechtsbeugung und vorsätzlichen Fahrlässigkeit, in aller Regel weder die Staatsanwaltschaft noch das Amtsgericht bereit sind, ein Verfahren gegen die unmittelbaren Kollegen in den eigenen Reihen zu eröffnen. Gleiches darf auch für die Berufungs-/Revisionsinstanzen, selbst für das Bundesverfassungsgericht angenommen werden. Es erfolgt hier praktisch ausnahmslos eine Zurückweisung der Vorwürfe mit generalisierter Begründung. Insbesondere in Bezug auf richterliche Entscheidungen, wird hier standardmäßig auf die sogenannte richterliche Unabhängigkeit in der Entscheidungs- und Urteilsfindung verwiesen. Dies gilt aber nur, insoweit sich Richter und Staatsanwälte in ihrer Amtsausführung und ihren Entscheidungen nicht soweit von Recht und Gesetz entfernen, dass überhaupt die Annahme des Straftatbestands der Rechtsbeugung oder vorsätzlich groben Fahrlässigkeit angenommen werden kann.

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Justiz den Schutz ihres eigenen Amtes und Status entgegen jedweder Rechtsnorm betreibt und dies nicht in Frage stellen will. Es ist daher zwangsläufig, dass es innerhalb der Justiz bei Staatsanwälten und Richtern wenig Bereitschaft gibt, das eigene Handeln im einzelnen Verfahren zu hinterfragen oder gar einer Prüfung unterziehen zu lassen. Die Folge wäre natürlich für den betroffenen Personenkreis, dass damit nicht nur die eigene Tätigkeit und somit bei Nachweis von Straftaten der Rechtsbeugung und/oder vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit und möglicherweise rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von solchen Straftaten, zwangsläufig die Abberufung aus diesem Amt erfolgen müsste. An derartigen Konsequenzen hat natürlich innerhalb der Justiz niemand Interesse. Nicht umsonst gab es in den zurückliegenden Jahren in der BRD wenig Fälle, in dem sich ein Richter oder Staatsanwalt wegen derartiger Vorwürfe verantworten musste und rechtskräftig verurteilt wurde. Realistisch kann nicht davon ausgegangen werden, dass Richter und Staatsanwälte nur Kraft ihres Amtes und in Ausübung ihrer Tätigkeit, zu weniger strafrechtlich relevanten Handeln neigen, als jeder andere Bürger. Genauso lebensfremd ist es, davon auszugehen, dass bei vorliegenden Straftaten der Rechtsbeugung oder vorsätzlichen Fahrlässigkeit durch Staatsanwälte und Richter, genau die gleiche Staatsanwaltschaft und das gleiche Amtsgericht, aufgrund ihrer zwangsläufigen Zuständigkeit, intern gegen sich selbst oder ihre Bediensteten strafrechtlich ermittelt. Soweit geht in der Praxis kein Richter oder Staatsanwalt und startet objektive Ermittlungen gegen Kollegen. Genau für diese Fälle aber bedarf es dem Schutz des Bürgers, der vor willkürlichen Entscheidungen der Justiz geschützt sein muss. Es kann nicht sein, dass die Justiz durch ihren Selbstschutz von Amts wegen quasi einen Staat im Staat aufbaut und jedweder Kontrolle entzogen ist. Dies würde den Nährboden für willkürliches und strafrechtliches Handeln bereiten, da das eigene Amt mit umfangreichen Schutz und Unangreifbarkeit geschützt ist. Hinzu kommt, dass jeder Bürger, so er durch die Staatsgewalt zum Opfer einer Straftat wird, gezwungen ist, will er sich auch nur die kleinste Chance auf einen Rechtsanspruch wahren, einen teueren Rechtsanwalt zu konsultieren. Da sich hier die Kosten schon in der ersten Instanz bei mehreren tausend EUR bewegen, ist dies für den einzelnen Bürger nicht leistbar. Spätestens in der Folgeinstanz besteht zudem Anwaltszwang und aufgrund der Brisanz des Themas ist daher grundsätzlich davon auszugehen – dies zeigt, wie oben erwähnt, die Praxis – dass die Beschuldigten den Instanzenweg auf Kosten des Steuerzahlers auch ausschöpfen würden. Mit dieser Petition soll eine zeitgemäße Veränderung der rechtlichen Grundlagen herbeigeführt werden. Der Bürger soll vor Straftaten durch Richter und Staatsanwälte besser geschützt werden, ohne dass er selbst ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko tragen muss.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Man kommt sich vor wie im 3. Reich oder in der DDR Diktatur. Und sowas nennt sich Demokratie. Ein Heuchlergesellschaft ist da, krimmnell und verlogen bis ganz oben, siehe Wulff

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern